Anlegerschutz im Grauen Kapitalmarkt: FDP und Lobby erfolgreich

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Anlegerschutz im Grauen Kapitalmarkt: FDP und Lobby erfolgreich



(pressrelations) - Anlaesslich des heutigen Kabinettsbeschlusses ueber den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermoegensanlagenrechts erklaeren die finanzpolitische Sprecherin Nicolette Kressl und der zustaendige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Carsten Sieling:

Der FDP und der Finanzlobby ist es zu verdanken, dass der Graue Kapitalmarkt nur unzureichend reguliert und beaufsichtigt werden soll.

Bundesfinanzminister Schaeuble kuendigte bereits Anfang Maerz 2010 strengere Anlegerschutzbestimmungen fuer den Grauen Kapitalmarkt an. Er wollte im Zuge des juengst vom Deutschen Bundestag beschlossenen Anlegerschutzgesetzes die Aufsicht ueber den Vertrieb solcher Finanzprodukte der Bundesanstalt fuer Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) uebertragen. Doch im internen Machtkampf unterlag Schaeuble im Herbst 2010 seinem Kabinettskollegen Bruederle. Nach dessen Willen soll diese wichtige Aufgabe auch weiterhin von den Gewerbeaufsichtsaemtern wahrgenommen werden. Diese aber werden mit der Kontrolle der Einhaltung der kuenftigen Anforderungen an die rund 80.000 gewerblichen Vermittlern personell voellig ueberfordert sein.

Die SPD warnt zusammen mit Verbraucherschutzverbaenden seit Bekanntwerden dieser Plaene vor der zersplitterten Finanzaufsicht auf Kosten der Verbraucherinnen und Verbraucher.
Die Bundesregierung zeigt sich bei der Verbesserung des Anlegerschutzes aber unbelehrbar. Offenkundig ist es ihr egal, dass auch Ministerin Aigner und die Verbraucherschutzminister der Laender die BaFin-Aufsicht ueber die gewerblichen Finanzdienstleister forderten.

Im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher muessen die Finanz- und Wirtschaftspolitiker der CDU/CSU jetzt zeigen, dass sie sich im Deutschen Bundestag nicht von der Finanzlobby und der FDP am Nasenring durch die Manege fuehren lassen. Die von der Bundesregierung vorgeschlagene gewerberechtliche Regulierung des Grauen Kapitalmarktes muss im Gesetzgebungsverfahren geaendert werden, damit Fairness im Finanzsektor einzieht und die Anleger nicht die Dummen sind.




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Datum: 06.04.2011 - 12:30 Uhr
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