Intensivtierhaltung muss auf den Pruefstand

Intensivtierhaltung muss auf den Pruefstand

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Intensivtierhaltung muss auf den Pruefstand



(pressrelations) -
Zur heutigen Diskussion ueber die Zukunft der Nutztierproduktion im Ausschuss fuer Ernaehrung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz erklaeren der agrarpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Wilhelm Priesmeier und der Tierschutzbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion Heinz Paula:

Die gegenwaertige Form der Intensivtierhaltung muss auf den Pruefstand. In der Gesellschaft gibt es bereits eine breite Diskussion zu diesem Thema. Wir wollen, dass landwirtschaftliche Betriebe auch in Zukunft Entwicklungsmoeglichkeiten haben. Die gesellschaftliche Akzeptanz der Tierhaltung in Deutschland ist dafuer Voraussetzung. Daher muessen wir die bestehenden Nutzungskonflikte entschaerfen.

Waehrend sich diese Erkenntnislage auf Laenderebene und auch bei Agrarministerin Ilse Aigner langsam durchsetzt, folgen ihr die Koalitionsfraktionen nicht. Statt die politischen Notwendigkeiten anzuerkennen, gehen sie auf Gegenkurs zu ihrer Ministerin und lehnen die konstruktive Diskussion im Agrarausschuss ab. Der Themenbereich Intensivtierhaltung ist sehr komplex und daher differenziert zu betrachten.
Gesetzesinitiativen, die sich ausschliesslich auf Aenderungen im Baugesetzbuch beziehen, sind nicht dazu geeignet, dass Problem der Konzentration von Maststaellen in bestimmten Regionen zu loesen.

Die heutige Diskussion im Agrarausschuss zur Ueberpruefung der Nutztierproduktion kann nur ein kleiner Baustein einer Strategie sein, mit der das Problem der Konzentration von Intensivtierhaltungsanlagen politisch begegnet werden muss.

Jetzt heisst es, intensiv die konkreten Fragestellungen abzuarbeiten. Auf Grundlage der bisher gefuehrten Expertengespraeche wird die SPD-Bundestagsfraktion einen Forderungskatalog in den Bundestag einbringen.

Dazu gehoert eine eingehende Ueberpruefung der Baugesetzgebung, des Bundesimmissionsschutzgesetzes mit den entsprechenden Verordnungen, des Tierseuchenrechts, des Tierschutzgesetzes und der Tierschutz-Nutztierverordnung sowie der Duengeverordnung und der Umweltgesetzgebung.




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Datum: 06.04.2011 - 18:16 Uhr
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