Deutsche Bank droht erneute Niederlage
ID: 382527
Deutsche Bank droht erneute Niederlage
Die Deutsche Bank hat im Zuge der Auseinandersetzung um sog. Spread-Ladder-Swaps vor dem Oberlandesgericht (OLG) Köln erneut eine Schlappe erlitten.
Im Rahmen der heutigen mündlichen Verhandlung machte der Senat deutlich, dass er beabsich-tige, der vor zwei Wochen ergangenen Entscheidung des BGH zu folgen und die Deutsche Bank wegen der Art und Weise des Vertriebs dieses Produkts zum Schadensersatz verurteilen werde.
Die Deutsche Bank hat sich zuletzt auf einen vermeintlich unvermeidbaren Rechtsirrtum beru-fen. Damit konnte die Deutsche Bank allerdings weder den BGH noch das OLG Köln überzeugen. "Zurecht", erklärt Rechtsanwalt Georg Jäger von Rössner Rechtsanwälte, "denn wir gehen davon aus, dass der Rechtsabteilung der Deutschen Bank die Rechtsprechung des BGH bekannt war, wonach ein besonderer vor ihr selbst geschaffener Interessenkonflikt aufklärungspflichtig ist".
Angesichts der sich nun abzeichnenden Umsetzung der Rechtsprechung des BGH durch die Instanzgerichte dürfte der weitere Gang der Auseinandersetzung um Swaps vorgezeichnet sei. "Wir gehen davon aus, dass die Banken momentan ihre bisherige Haltung nochmals überdenken. Das betrifft nicht nur die Deutsche Bank", so Rechtsanwalt Jäger.
Weitere Informationen erhalten Sie unter
Rössner Rechtsanwälte
Redwitzstr. 4, 81925 München
www.roessner.de
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 06.04.2011 - 22:15 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 382527
Anzahl Zeichen: 1580
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 258 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Deutsche Bank droht erneute Niederlage"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Rössner Rechtsanwälte (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).