Besserer Opferschutz durch soziales Training der Taeter
ID: 383055
Besserer Opferschutz durch soziales Training der Taeter
Anlaesslich der 1. Lesung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Staerkung der Taeterverantwortung erklaert die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Christine Lambrecht:
Die SPD begruesst den auf Rheinland-Pfalz zurueckgehenden Laendervorschlag, den Opferschutz durch soziales Training der Taeter zu verbessern. Mit solchen Trainingsprogrammen, in denen Taeter lernen, Verantwortung zu uebernehmen und Selbstkontrolle auszuueben, koennen Ersttaeter vor dem Begehen weiterer Straftaten besser bewahrt werden. Zugleich erhoeht dies die Chance, dass sich anbahnende kriminelle Karrieren erst gar nicht verfestigen.
Die SPD hat die Stellung von Kriminalitaetsopfern im Strafverfahren ueber ein Jahrzehnt lang kontinuierlich verbessert. Sie haben mehr eigene Rechte im Prozess erhalten und werden als Zeugen besser geschuetzt. Nach wie vor bleibt der Schutz der Opfer von Straftaften eine wichtige Aufgabe fuer uns.
Nach dem Entwurf koennen Staatsanwaelte oder Gerichte kuenftig Ermittlungs- beziehungsweise Strafverfahren einstellen und zugleich die Weisung erteilen, dass der Beschuldigte innerhalb eines Jahres an einem qualifizierten Taeterprogramm teilnimmt.
Kontakt:
SPD-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Internet: http://www.spdfraktion.de
E-Mail: presse@spdfraktion.de
Tel.: 030/227-5 22 82
Fax: 030/227-5 68 69
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 07.04.2011 - 13:48 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 383055
Anzahl Zeichen: 1705
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 205 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Besserer Opferschutz durch soziales Training der Taeter"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
SPD-Bundestagsfraktion (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).