CCS-Gesetz jetzt zügig in Bundestag und Bundesrat beraten und verabschieden

CCS-Gesetz jetzt zügig in Bundestag und Bundesrat beraten und verabschieden

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CCS-Gesetz jetzt zügig in Bundestag und Bundesrat beraten und verabschieden



(pressrelations) - Höchste Sicherheitsstandards und eine umfassende Bürgerbeteiligung bei CCS-Erprobungsprojekten

Zum heute im Bundeskabinett beschlossenen Gesetz zur Demonstration und Anwendung von Technologien zur Abscheidung, zum Transport und zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid (CCS-Gesetz) erklären die umweltpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marie-Luise Dött, und der zuständige Berichterstatter, Jens Koeppen:

Das jetzt vorliegende Gesetz sichert höchste Sicherheitsstandards und eine umfassende Bürgerbeteiligung bei CCS-Erprobungsprojekten. Es berücksichtigt zudem die Interessen der Bundesländer.

Auch bei dem jetzt in Angriff genommenen schnelleren Ausbau der Erneuerbaren Energien wird der verbleibende Energiebedarf mittelfristig zu einem erheblichen Anteil aus Kohle erzeugt werden. Die Nutzung der heimischen Kohle wird also auch weiterhin eine zentrale Säule für einen sicheren, für die Bürger bezahlbaren und umweltverträglichen Energiemix in unserem Land bleiben.

CCS-Technologien sind neben Effizienzsteigerungen der Kraftwerke der Schüssel für die klimafreundliche Nutzung der Kohle. Sie können zudem dazu beitragen, die Zukunft vieler tausender Arbeitsplätze in der niederrheinischen Bucht, im Lausitzer Braunkohlerevier und in Mitteldeutschland zu sichern. Zudem sind die CCS-Technologien auch für andere CO2-emittierende Industrieanlagen wie Stahlwerke und Chemieanlagen von Bedeutung.

Ohne diese Technologien wird aber auch ein ambitionierter internationaler Klimaschutz nicht erreichbar sein. Viele Länder der Welt bauen auf Kohle als Hauptenergieträger. Deutschland kann mit der Entwicklung dieser Technologien einen wichtigen Beitrag zum internationalen Klimaschutz leisten. CCS-Technologien sind damit perspektivisch ein internationaler Zukunftsmarkt für deutsche Unternehmen.

Wir hoffen sehr, dass das Gesetz im Lichte des schnelleren Umbaus unserer Energieversorgung zügig vom Deutschen Bundestag und vom Bundesrat beraten und verabschiedet wird. Damit haben Unternehmen dann eine rechtliche Grundlage, in Erprobungsprojekte zu investieren.




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Datum: 13.04.2011 - 22:15 Uhr
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