Mitteldeutsche Zeitung: zu Entschädigung für Sextäter
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Bundesrepublik gestürzt wird, sitzen nicht in Straßburg. Schon bei
der Abfassung der Strafrechtsreform von 1998, als die unbefristete
Sicherungsverwahrung eingeführt und ihre rückwirkende Verhängung
ermöglicht wurde, hätten die Autoren wissen müssen, dass sie sich von
zentralen Grundsätzen eines Rechtsstaats verabschiedeten. Und die,
die den Justizvollzug planten, hätten ahnen müssen, dass man eine
Haftstrafe nicht unter einem anderen Etikett einfach fortsetzen darf.
Beide Schritte haben dazu geführt, dass sie die Bürgerinnen und
Bürger nicht vor gefährlichen Straftätern schützen, sondern sie ihnen
preisgeben. Wenn auch erst jetzt, viele Jahre später.
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Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
Telefon: 0345 565 4200
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Datum: 14.04.2011 - 19:40 Uhr
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