Anlasslose Vorratsspeicherung von Fluggastdaten begrenzen

Anlasslose Vorratsspeicherung von Fluggastdaten begrenzen

ID: 388542

Anlasslose Vorratsspeicherung von Fluggastdaten begrenzen



(pressrelations) - Zur heutigen Debatte im Deutschen Bundestag ueber die Vorratsdatenspeicherung von Fluggastdaten in Europa ("EU-PNR-System") erklaert die stellvertretende europapolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion und zustaendige Berichterstatterin Eva Hoegl:

Wir fordern die Bundesregierung auf, dem Richtlinienvorschlag bei den Beratungen im Rat nicht zuzustimmen, sofern nicht wesentliche Verbesserungen beim Datenschutz erzielt werden und die Grundrechte der betroffenen Buergerinnen und Buerger nicht ausreichend gewahrt sind.

Mit der Vorlage eines Richtlinienentwurfs ueber die Verwendung von Fluggastdatensaetzen zu Zwecken der Verhuetung, Aufdeckung, Aufklaerung und strafrechtlichen Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalitaet ("EU-PNR") ist die Europaeische Kommission am 2. Februar 2011 einen weiteren Schritt in Richtung systematische und massenhafte Speicherung von Daten gegangen. Waehrend die Kommission zunaechst nur die personenbezogenen Daten von Fluegen in Drittstaaten sammeln moechte, gehen die Mitgliedstaaten bei den Beratungen im Rat sogar noch weiter und fordern mehrheitlich die Einbeziehung aller innereuropaeischen Fluege in die Richtlinie.

Diese Vorschlaege schiessen weit ueber das Ziel hinaus und gewaehrleisten keinen ausreichenden Datenschutz. Die Kommission legt nicht ueberzeugend da, warum die vorgesehene anlasslose zentrale Speicherung eines riesigen Datenvolumens notwendig sein sollte. Die SPD kritisiert die Vorschlaege als unverhaeltnismaessig und sieht einen tiefen Eingriff in die Grundrechte auf informationelle Selbstbestimmung, Datenschutz und Freizuegigkeit. Auch der Bundesbeauftragte fuer den Datenschutz sowie der Europaeische Datenschutzbeauftragte kritisieren die Plaene massiv. Schon das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung vom Maerz 2010 mahnt den Gesetzgeber zu grosser Zurueckhaltung bei der Erwaegung neuer Speicherpflichten mit Blick auf die Gesamtheit der schon vorhandenen Datensammlungen.



Die SPD fordert, dem Kommissionsentwurf nicht zuzustimmen, solange folgende substanzielle Bedingungen nicht erfuellt sind:

Die geplante Speicherfrist von 30 Tagen bei Klardaten und fuenf Jahren bei nicht vollstaendig anonymisierten Daten muss deutlich verkuerzt werden. Gleichsam muss ein Hoechstmass an Datenschutz bei der Uebermittlung an Drittlaender gewaehrleistet sein. Auch sollte der Anwendungsbereich im Hinblick auf die Art der Verbrechen staerker beschraenkt werden. Besonders bedenklich erscheint die Speicherung und Verarbeitung der Daten bei einer staatlichen Zentralstelle. Eine moegliche Rasterprofilbildung der Fluggaeste lehnen wir ab.

Das Verhaeltnis zwischen der Wahrung der Freiheitsrechte und dem Schutz der oeffentlichen Sicherheit muss in einem angemessenen Gleichgewicht stehen. Die SPD hat sich immer fuer die Wahrung von Grund- und Buergerrechten bei gleichzeitigem effektiven Schutz der Buergerinnen und Buerger eingesetzt. Im Kommissionsentwurf und in den Plaenen der Mehrheit der Mitgliedstaaten ist dieses Gleichgewicht nicht zu erkennen.


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Datum: 15.04.2011 - 11:45 Uhr
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