Eltern haften für ihre Kinder ? auch in der Bildung

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Eltern haften für ihre Kinder ? auch in der Bildung



(pressrelations) - Bildung ist aber keine Einbahnstraße. Auch die Eltern sind gefordert.

Weil sie ihren Sohn nicht zur Schule schickte, muss eine Mutter für sechs Monate ins Gefängnis. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main bestätigte in dieser Woche zwei vorangegangene Urteile. Hierzu erklärt der bildungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, Albert Rupprecht:

"Nie gaben Bund und Länder mehr Geld für Bildung aus. Nie wurden ärmeren Familien bessere Aufstiegschancen durch Bildung für ihre Kinder geboten. Bildung ist aber keine Einbahnstraße. Auch die Eltern sind gefordert. Sie müssen dafür sorgen, dass ihre Kinder die entsprechenden Angebote nutzen. Wer das nicht tut, verbaut seinem Kind den Weg in eine selbstbestimmte Zukunft und verschafft der Gesellschaft einen neuen Sozialfall. Dagegen muss sich der Staat wehren. Deshalb ist es richtig, die Schulpflicht als Bildungspflicht auch durch Ordnungshaft durchzusetzen. Anderenfalls müssen wir uns nicht wundern, die Kinder auf die schiefe Bahn geraten."

Hintergrund

Die von ihrem Ehemann getrennt lebende Frau hatte ihren minderjährigen Sohn von November 2008 bis Februar 2009 an insgesamt 37 Tagen nicht zur Schule geschickt. Der Junge stand den Angaben zufolge zu diesem Zeitpunkt auf dem Wissensstand eines Sonderschülers der 4. Klasse, obwohl er altersgemäß die 9. Klasse hätte besuchen müssen. Schon seit 2004 war das Kind "die meiste Zeit" nicht zur Schule gegangen. Die Mutter wurde daraufhin zunächst zu einer Geldstrafe, später zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.


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