Uhl: Richtlinie zur Mindestspeicherungsfrist weiterhin umzusetzen
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Evaluierungsbericht zur Umsetzung der Richtlinie über die
Vorratsdatenspeicherung vorstellen. Dazu erklärt der innenpolitische
Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Dr. Hans-Peter
Uhl:
"Die EU-Kommission hat stets betont, dass die Mitgliedstaaten zur
Umsetzung der Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung
aufgefordert sind. Dies gilt auch für Deutschland. Die meisten
Mitgliedstaaten sind ihrer Verpflichtung bereits nachgekommen.
Deutschland ist nach wie vor säumig, obwohl das Urteil des
Bundesverfassungsgerichts bereits mehr als ein Jahr zurückliegt.
Heute wird die EU-Kommission ihren Evaluierungsbericht zur
Umsetzung der Richtlinie vorstellen. Es ist davon auszugehen, dass
die Kommission an der grundsätzlichen Pflicht zur anlasslosen
Speicherung festhalten wird. Damit sind all diejenigen widerlegt, die
auf eine Aufhebung dieser Speicherpflicht gehofft und stattdessen
"Quick Freeze", also eine Anordnung zur Speicherung noch vorhandener
Daten, als Alternative vorgeschlagen haben. Die EU-Kommission hat,
übrigens ebenso wie das Bundesverfassungsgericht, stets betont, dass
dies keine gleichwertige Alternative sein könne.
Letztlich dürfte sich die EU-Kommission bei ihren Vorschlägen
ohnehin weitgehend an den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts
orientieren. Wie gehen davon aus, dass sich die Bundesregierung an
den nun folgenden Diskussionen auf europäischer Ebene konstruktiv
beteiligen wird. Die Bundesministerin der Justiz allerdings ist schon
jetzt aufgefordert, die nach wie vor gültige Richtlinie umzusetzen."
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Datum: 18.04.2011 - 12:50 Uhr
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