Antiterrorgesetze beibehalten und ergänzen
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Antiterrorgesetze beibehalten und ergänzen
Am Samstag fand eine gemeinsame Pressekonferenz des Bundeskriminalamtes und Generalbundesanwaltes zur Festnahme von drei mutmaßlichen Mitgliedern der ausländischen terroristischen Vereinigung Al Kaida statt. Dazu erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Hans-Peter Uhl:
"Die gestrigen Festnahmen führen uns deutlich vor Augen: Die Forderungen nach einer erneuten Befristung der Antiterrorgesetze oder gar ihre völlige Aufhebung sind angesichts dieser Terrorgefahr unverantwortlich. Für die Beibehaltung der Antiterrorgesetze kann auch kein Kriterium sein, wie oft eine Befugnis schon angewandt wurde, sondern nur, ob unsere Sicherheitsbehörden diejenigen Befugnisse haben, die sie für ihre Aufgaben benötigen. Wir müssen unsere bisherigen Antiterrorgesetze nicht nur beibehalten, sondern wo erforderlich auch ergänzen.
Angesichts des hohen konspirativen Aufwands, den die Terroristen an den Tag gelegt haben, liegt der Schlüssel zum Erfolg in der Aufklärung ihrer Kommunikationswege. Eine Neuregelung der Mindestspeicherungsfristen muss daher, wie von der Europäischen Union gefordert, unverzüglich erfolgen. Die Überwachung der über das Internet geführten Kommunikation von Terroristen muss vor ihrer Verschlüsslung möglich sein (Quellen-Telekommunikationsüberwachung)."
Hintergrund:
Die Bundesanwaltschaft hat gestern drei mutmaßliche Mitglieder der ausländischen terroristischen Vereinigung Al Kaida durch Beamte des Bundeskriminalamts festnehmen lassen.
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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Datum: 02.05.2011 - 11:00 Uhr
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