Eltern können Kranken- und Pflegeversicherung von sich in Ausbildung befindlichen oder studierenden Kindern von der Steuer absetzen
Seit 2010 können Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung besser von der Steuer abgesetzt werden. Das gilt nicht nur für die eigenen Zahlungen. „Eltern können auch die Beiträge der Kinder steuerlich geltend machen, sofern diese studieren oder eine Ausbildung absolvieren“, macht Siegfried Stadter, Vorstand der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. aufmerksam. Der bundesweit agierende Lohnsteuerhilfeverein weist jedoch darauf hin, dass die Regelung nur gilt, solange Anspruch auf Kindergeld besteht.
„Steuerzahler haben das Recht selbst zu entscheiden, ob die Eltern oder das Kind die Versicherungsbeiträge in der Steuererklärung geltend machen“, betont Stadter. Die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. empfiehlt, zunächst die Steuererklärung der Eltern zu erstellen und dabei nachzurechnen, ob es sich lohnt, die Kranken- und Pflegeversicherung der Kinder anzugeben. „In der Regel sind die steuerlichen Vorteile für die Eltern größer, da die Kinder in der Ausbildung oder während des Studiums nur wenige oder gar keine Steuern zahlen müssen“, so Stadter.
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Datum: 02.05.2011 - 15:56 Uhr
Sprache: Deutsch
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Stadt:
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Kategorie:
Finanzwesen
Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 02.05.2011
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