Mindestlohn schützt Wachleute vor Lohndrückerei
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Mindestlohn schützt Wachleute vor Lohndrückerei
Kabinett entscheidet über Verordnung zur Regelung eines Branchen-Mindestlohns
Das Bundeskabinett hat heute die Verordnung zur Regelung eines Branchen-Mindestlohns für das Wach- und Sicherheitsgewerbe beschlossen. Dazu erklärt der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Weiß:
"Der Branchen-Mindestlohn im Wach- und Sicherheitsgewerbe ist ein weiterer wichtiger Schritt in unserer Strategie, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland gegen Lohndumping und ihre Unternehmen gegen Wettbewerbsverzerrungen zu schützen. Der neue Mindestlohn soll zum 1. Juni 2011 in Kraft treten und in der Branche mit ihren rund 175.000 Beschäftigten eine Lohnspirale nach unten verhindern.
Eingeführt hat den Branchen-Mindestlohn der damalige Bundesarbeitsminister Norbert Blüm für die Baubranche. Dort gilt er seit 14 Jahren und erfüllt seinen Zweck.
Mit der Union ist dieses Instrument weiter auf dem Vormarsch. Mit der Umsetzung der Mindestlöhne im Wach- und Sicherheitsgewerbe und in Kürze auch in der Zeitarbeitsbranche profitieren rund 3,8 Millionen Beschäftigte in zehn Branchen von bundesweiten tariflichen Mindestlöhnen nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz bzw. dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. In sieben Jahren Rot-Grün (1998 ? 2005) wurde für gerade ein Zehntel von ihnen erstmals ein solcher Mindestlohn eingeführt."
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Datum: 04.05.2011 - 17:45 Uhr
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