UN-Behindertenrechtskonvention muss endlich umgesetzt werden
ID: 399258
UN-Behindertenrechtskonvention muss endlich umgesetzt werden
"Im Mittelpunkt der Aktionen zum Europäischen Protesttag steht die Forderung, die UN-Behindertenrechtskonvention endlich umzusetzen. Begrüßenswert ist, dass die Bundesregierung inzwischen einen Referentenentwurf für einen Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der Konvention vorgelegt hat. Wenn die Bundesregierung aber ihr 174-Seiten-Papier unter Finanzierungsvorbehalt stellt und der irrigen Annahme ist, es reiche, so weiter zu arbeiten wie bisher, muss sie mit entschiedenem Widerstand der Behindertenbewegung, aber auch der LINKEN rechnen.
Den heute vom Forum behinderter Juristinnen und Juristen (FbJJ) vorgestellten Entwurf eines Gesetzes zur Sozialen Teilhabe (GST) wird die Fraktion DIE LINKE aktiv unterstützen.
Als ein mit einem Bundestagsmandat ausgestatteter Selbstbetroffener und Vertreter der Behindertenbewegung freut es mich, dass bei den vielen regionalen Aktionen und bei der großen Demonstration 'Rettungsschirme für Alle' am 10. Mai vom Brandenburger Tor zum Bundeskanzleramt auch zahlreiche Mandatsträger und Mitglieder der LINKEN mit und ohne Behinderungen dabei sind."
F.d.R. Susanne Müller
Pressesprecher
Fraktion DIE LINKE. im Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon +4930/227-52800
Telefax +4930/227-56801
pressesprecher@linksfraktion.de
www.linksfraktion.de
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 04.05.2011 - 20:15 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 399258
Anzahl Zeichen: 2260
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 260 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"UN-Behindertenrechtskonvention muss endlich umgesetzt werden"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Die Linke. im Bundestag (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).