Jahrestagung: Ärzte für das Leben e. V. warnen vor missverstandener Selbstbestimmung bei Abtreibung und Sterbehilfe
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Jahrestagung: Ärzte für das Leben e. V. warnen vor missverstandener Selbstbestimmung bei Abtreibung und Sterbehilfe
In Zusammenhang mit dem Tagungsthema kritisierte der Frauenarzt und 1. Vorsitzende der Ärzte für das Leben, Prof. Dr. med. Ingolf Schmid-Tannwald in seinem Referat "Selbstbestimmung am Anfang des Lebens?" das weitgehend unreflektierte hohe Maß an Fremdbestimmung, dem Frauen heute in Zusammenhang mit der Beratungsregelung bei Schwangerschaftskonflikten nach Paragraph 218 ausgesetzt werden. "Die Schwangerschaft als ganzheitliches biologisch vermitteltes Handlungsresultat der Frau und ihres Partners wird erst Wochen später der Mitwelt zur Disposition gestellt. Dies setzt schwangere Frauen einem hohen Maß an Fremdbestimmung aus und kann eine Revision ihrer ursprünglich autonomen Entscheidung erzwingen", so Prof. Schmid-Tannwald. Er machte deutlich, dass die statistisch geführten Schwangerschaftsabbrüche keineswegs nur unerwünschte Schwangerschaften betrafen oder durch eine bessere Verhütung hätten verhindert werden können.
Bezüglich der gesundheitlichen Folgen und seelischen Verletzungen reagierten Frauen nach Schwangerschaftsabbrüchen sehr unterschiedlich. "Frauen erleben und verarbeiten die Abtreibung und die damit verbundene Auslöschung des Zeugnischarakters der Schwangerschaft sehr individuell - auch in Abhängigkeit vom weiteren Lebensweg", betonte er. Aus diesem Grund könne sich gegebenenfalls eine posttraumatische Gesundheitsstörung (PTSD), d.h. in diesem Fall als Postabortionsyndrom, entwickeln.
In einem weiteren Beitrag erläuterte Rainer Beckmann, Richter am Amtsgericht Würzburg und stellvertretender Vorsitzender der Juristenvereinigung Lebensrecht, das Thema "Selbstbestimmung am Ende des Lebens" im Rahmen von Patientenverfügung, assistiertem Suizid und Tötung auf Verlangen. Hintergrund ist die jüngste Änderung der Grundsätze der Bundesärztekammer zur Sterbebegleitung, wonach die Beihilfe des Arztes bei der Selbsttötung nicht mehr gegen das Standesrecht verstößt. Mit Blick auf diesbezüglich geplante Änderungen des Berufsrechts beim 114. Deutschen Ärztetag Anfang Juni 2011 warnen Ärzte für das Leben in diesem Zusammenhang davor, dass Ärzte als Suizidgehilfen zu fremdbestimmten Tötungshandlungen missbraucht werden könnten, so wie dies bereits am Anfang des Lebens bei Schwangerschaftsabbrüchen erfolgt ist. Vor solchem und weiterreichendem Missbrauch können Ärzte einzig und allein durch Beibehaltung des bislang geltenden Berufsrechts geschützt werden.
Das Programm der Tagung und die Vorträge sind demnächst abrufbar unter http://www.aerzte-fuer-das-leben.de/symposien.html
Kontakt:
Ärzte für das Leben e. V.
Dr. med. Dr. theol. h.c. Maria Overdick-Gulden
Markusberg 24e
54293 Trier
Tel.: 0651 / 8200724
E-Mail: m.overdick-gulden(at)aerzte-fuer-das-leben.de
Internet: http://www.aerzte-fuer-das-leben.de
Über Ärzte für das Leben e.V.:
Ärzte für das Leben e.V. ist eine seit 1991 bestehende Gemeinschaft von Ärzten unterschiedlicher Fachrichtungen, die sich für die bedrohte Freiheit des Arztberufs einsetzt, damit Ärzte sich unbeeinflusst von den Interessen Dritter für das Heil ihrer Patienten in hippokratischer Tradition einsetzen können.
Der Themenkreis umfasst dabei die Embryologie, Schwangerschaft ("Spätschwangerschaft"), die sogenannte Präimplantationsdiagnostik, Pränataldiagnostik, eugenische Selektion, gefällige Genmanipulation i. S. von "enhancement", adulte Stammzelltherapie gegen Embryonenverbrauch, Hilfen bei Behinderung sowie Hirntod und Organspende. Ärzte für das Leben e.V. sind für Sterbebegleitung, Palliativmedizin und Hospizarbeit, jedoch gegen assistierten Suizid und Sterbehilfe im Sinne von Euthanasie. Zu allen Themen ist ein Austausch mit anderen Fachdisziplinen (Philosophie, Psychologie, Soziologie, Jura, Theologie) erwünscht.
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Datum: 05.05.2011 - 02:45 Uhr
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