OV: MEINE MEINUNG: Im Zweifel für die Opfer
Von Angelika Hauke
ID: 399450
seine Strafe verbüßt hat, kommt frei. Er muss nicht damit rechnen,
dass nachträglich seine Strafe quasi per Anordnung verlängert wird.
Das wäre manchmal sicherlich angebracht, aber juristisch gesehen
reine Willkür.
Nichts anderes besagt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts,
das die nachträgliche Sicherheitsverwahrung gekippt hat. Mit einer
kleinen, aber wichtigen Einschränkung. Schwerst psychisch gestörte
Täter können weiter festgehalten werden. Mediziner und nicht Juristen
entscheiden dann, wer nicht zurechnungsfähig und deshalb gefährlich
für andere ist, und eingewiesen werden muss. Das ist Therapie und
keine Strafe. Diese Möglichkeit gab es immer und es gibt sie
weiterhin.
Im Zweifel werden Gerichte deshalb künftig vorsorglich mit Blick
auf die Opfer und für den Schutz der Bevölkerung entscheiden und die
Sicherheitsverwahrung bereits im Urteil festschreiben.
Pressekontakt:
Oldenburgische Volkszeitung
Uwe Haring
Telefon: 04441/9560-333
u.haring@ov-online.de
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Datum: 05.05.2011 - 08:30 Uhr
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