Mietkündigung wegen Hausabriss
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Ein Vermieter kann zu einer Verwertungskündigung gegenüber den Mietern berechtigt sein, soweit ihm eine Sanierung der Immobilie nicht mehr zugemutet werden kann.
Hierzu entschied wie JuraForum.de mitteilt schließlich der Bundesgerichtshof am 09.02.2011 (Az. III ZR 155/10) dass der Mieter die Wohnung räumen muss. Die ausgesprochene Verwertungskündigung ist nach § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB zulässig. Dies ergibt sich daraus, dass der Verbleib des Mieters für den Vermieter mit unzumutbaren erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen verbunden wäre. Dieser muss die dargelegten schweren baulichen Mängel beseitigen können. Dies ist für ihn nur durch einen Abriss des Häuserblocks möglich. Demgegenüber muss das Bestandsinteresse des Mieters zurücktreten.
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Datum: 05.05.2011 - 15:31 Uhr
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