Mitteldeutsche Zeitung: zum Stasi-Unterlagenbeauftragten
ID: 401329
anderen Bundesbehörden unterzubringen? Zudem kann man Jahn keine
Verletzung rechtsstaatlicher Grundsätze nachsagen. Dass er sein Ziel
mit Nachdruck verfolgt, ist ja keine Straftat. Im Gegenteil: Der
Ex-Dissident will nicht bloß verwalten. Er will gestalten und geht
dabei das Risiko einer Niederlage ein. Ist das unehrenhaft? Das, was
rechtsstaatlich ist, unterliegt schließlich einem steten Ringen.
Sonst bräuchten wir etwa das Bundesverfassungsgericht nicht. Nicht
Wiefelspütz allein hat also die Interpretationshoheit. Seit 1990
dürfen auch Ostdeutsche mitinterpretieren. Jahn tut dies mit all dem
Mut, der ihm eigen ist.
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Hartmut Augustin
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Datum: 08.05.2011 - 19:06 Uhr
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