Transparenz bei Nebeneinkünften verträgt keine fünfstellige Bagatellisierung

Transparenz bei Nebeneinkünften verträgt keine fünfstellige Bagatellisierung

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Transparenz bei Nebeneinkünften verträgt keine fünfstellige Bagatellisierung



(pressrelations) -
"Wer Transparenz bei den Nebeneinkünften der Abgeordneten herstellen will, darf die Bagatellgrenze nicht auf 10.000 Euro anheben", fordert die 1. Parlamentarische Geschäftsführerin der Fraktion DIE LINKE, Dagmar Enkelmann. "Eine solche Schwelle für anzeigepflichtige Nebeneinkünfte konterkariert die Bemühungen um Offenheit fundamental. Die Bürgerinnen und Bürger würden mit einer solchen Mogelpackung veralbert." Enkelmann weiter:

"Die aktuelle Debatte zeigt schon, dass der zentrale positive Vorschlag der Rechtsstellungskommission des Ältestenrats zur Änderung der Verhaltensregeln für Abgeordnete, mehr Transparenz bei Vielnebenverdienern herzustellen, völlig unter die Räder zu kommen droht. So wären zukünftig in einer letzten 7. Stufe Einkommen ab 150.000 Euro zu veröffentlichen. Bisher endete die Erkennbarkeit für die Öffentlichkeit bei Einkommen ab 7.000 Euro in der 3. Stufe. Wirklich transparent wäre zwar eine Veröffentlichung der Nebeneinkünfte der Abgeordneten in ihrer jeweiligen genauen Höhe. Doch schon der erreichte Verhandlungsstand bringt Fortschritt in Sachen Transparenz - bedenkt man die anfänglich absolute Abwehrhaltung der Regierungskoalition.

Die Koalition sollte sich nun in den Endverhandlungen im Geschäftsordnungsausschuss einen Ruck geben und die Anhebung der allgemeinen anzeigepflichtigen Bagatellgrenze von bisher 1.000 Euro monatlich auf 10.000 Euro jährlich aufgeben. Dies umso mehr, als die bisher vorgelegten Formulierungen einen Interpretationsspielraum eröffnen, dass Einnahmen von verschiedenen Auftraggebern nicht zusammengezählt werden sollen. Damit könnten Abgeordnete eine beachtliche Gesamtsumme an Nebeneinkünften erhalten, ohne dass die Öffentlichkeit die Chance hätte, dies zur Kenntnis zu nehmen. DIE LINKE wird nun im Schlussspurt der Verhandlungen weiter darum ringen, dass zumindest die bisherige Bagatellgrenze beibehalten wird."


F.d.R. Hendrik Thalheim


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Datum: 10.05.2011 - 21:45 Uhr
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