2 Millionen Euro Schadenersatz / Gunther von Hagens verklagt Land NRW
ID: 403156
Nordrhein-Westfalen wegen ungerechtfertigter Strafverfolgung vor dem
Landgericht Düsseldorf auf Schadenersatz verklagt. Er macht
sogenannte Amtshaftungsansprüche wegen der Kosten und der
Rufschädigung durch das Strafverfahren in Höhe von rund zwei
Millionen Euro geltend. Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte nach
einem siebenjährigen Gerichtsverfahren festgestellt, dass die Beamten
des Wissenschaftsministeriums ohne jede Rechtsgrundlage Herrn Dr. von
Hagens untersagt hatten, seinen rechtmäßig in China erlangten
Professorentitel in Deutschland zu führen. Das Oberverwaltungsgericht
von NRW hatte am 14. März 2011 entschieden, dass sich das Land "eine
Kompetenz angemaßt (hatte), die ihm so unter keinen Umständen zukam".
Infolge dieser Amtsanmaßung wurde gegen Gunther von Hagens ein
Strafverfahren wegen des Vorwurfs des Titelmissbrauchs eingeleitet,
das in dritter Instanz mit einem Freispruch endete. Auch vor dem
Oberverwaltungsgericht war Gunther von Hagens nunmehr erfolgreich.
Das Gericht urteilte (Az. 19 A 3006/06):
"Gunther von Hagens hat als bundesweit bekannte Person des
öffentlichen Lebens durch die Berichterstattung in Medien über seine
mehrjährige strafrechtliche Verfolgung in Baden-Württemberg wegen
unbefugter Führung seines chinesischen Professorentitels eine
erhebliche diskriminierende Beeinträchtigung in seinem
Persönlichkeitsrecht erlitten. Der Kläger ist im Zusammenhang mit dem
mehrjährigen Strafverfahren durch die Medienberichterstattung in der
Öffentlichkeit mit dem Vorwurf konfrontiert worden, seinen
chinesischen Professorentitel missbräuchlich geführt und sich
unbefugt einen ihm so nicht zustehenden Titel angemaßt zu haben. Dies
wurde mit Ausdrücken wie 'Hochstapler' versehen. (...) Die
Beeinträchtigung traf und trifft den Kläger auch in seinem
grundrechtlich geschützten Bereich. Der aus seiner Sicht von Anfang
an unberechtigte und nach dem Freispruch auch objektiv unbegründete
Strafvorwurf der (...) rechtswidrigen Titelführung beeinträchtigt den
Kläger, zumal als bundesweit bekannte Person des öffentlichen Lebens,
in seinem sozialen Achtungs- und Geltungsanspruch und treffen ihn so
in seinem durch Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz geschützten
Persönlichkeitsrecht. Durch die öffentlichen Vorwürfe wird gerade
auch seine Ehre als Wissenschaftler herabgewürdigt. Das beklagte Land
hat zu dieser öffentlichen diskriminierenden Beeinträchtigung einen
maßgeblichen Beitrag geleistet."
Der Wissenschaftler und Mediziner Gunther von Hagens erklärt
hierzu: "Ich habe in den vergangenen Jahrzehnten sehr viel
begeisterten Zuspruch für meine wissenschaftliche Arbeit erhalten.
Dennoch bin ich mir bewusst, dass meine Gegner alles daran setzen,
diese Arbeit zunichte zu machen. Hierfür ist ihnen jeder auch noch so
absurde Vorwurf recht. Deshalb bin ich der Justiz sehr dankbar, dass
sie stets - wie auch hier - Objektivität bewiesen hat und keinen
unhaltbaren Vorwürfen gegen mich und meine Arbeit erlegen war."
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Datum: 11.05.2011 - 07:32 Uhr
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