Onlineberichterstattung rechtfertigt dauerhafte Zugänglichmachung urheberrechtlich geschützter Werke nicht
Das Urheberrecht schützt vor der unbefugten Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke. Die Rechte an den Werken stehen ausschließlich den Urhebern selbst und jenen zu, denen sie die Verwertung gestatten.
Regelmäßig kommt es zu Verstößen, wenn Unberechtigte versuchen, von der Bekanntheit oder anderen Vorzügen fremder urheberrechtlich geschützter Werke zu profitieren.
Etwas anderes kann sich ergeben, wenn beispielsweise über eine Kunstausstellung o.ä. berichtet wird und im Rahmen dessen auch Abbildungen der ausgestellten Kunstwerke veröffentlicht werden.
Probleme ergeben sich im Internetzeitalter daraus, dass die online gespeicherten Inhalte dauerhaft aufrufbar sind und so ebenfalls dauerhaft urheberrechtlich geschützte Werke auf fremden Websites im Zweifel ohne Zustimmung des Urhebers angezeigt werden.
Aus diesem Grund hat der Bundesgerichtshof am 05.10.2010 (Az.: I ZR 127/09 – Kunstausstellung im Online-Archiv) entschieden, dass ein solches Verhalten nur während der Zeit zulässig sei, in der die Ausstellung zu den aktuellen Tagesereignissen zähle. Im Anschluss daran müssen zumindest die Aufnahmen der Werke wieder entfernt werden, sodass eine dauerhafte Zugänglichmachung vermieden wird.
Fazit:
Das Urheberrecht ist komplex und für juristische Laien meist undurchsichtig, es bietet jedoch regelmäßig Lücken, die viele zu nutzen versuchen. Um in diesem Bereich rechtlichen Problemen auszuweichen, ist es ratsam, einen spezialisierten Rechtsanwalt zu konsultieren.
© RA Axel Mittelstaedt 2010 – LADM Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer; Dezernat Gewerblicher Rechtsschutz, Köln www.ladm.com
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Die Kanzlei Mittelstaedt, Bestandteil der Partnerschaftsgesellschaft LADM Liesegang Aymans Decker Mittelstaedt & Partner, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, ist eine exklusive Spezialisten-Kanzlei mit internationaler Ausrichtung und Sitz in Köln.
Seit 1994 arbeitet die Kanzlei für globale Unternehmen und leistet alle fachlichen Dienstleistungen im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes.
Der Gründer der Kanzlei, Axel Mittelstaedt, ist seit über 25 Jahren internationaler Experte für Gewerblichen Rechtsschutz und Markenführung.
Seine klassischen anwaltlichen Leistungen: Markenrecht (Anmeldung und Verteidigung etc. von Marken), Wettbewerbsrecht (Angriffe und deren Abwehr), Geschmacksmusterrecht (Anmeldung und Verteidigung etc. von Geschmacksmustern), Patentrecht (speziell: Verfahren bei Patentverletzungen).
Zusätzlich bietet die Kanzlei Mittelstaedt ein qualifiziertes Analyseverfahren und Gutachten für strategisches IP Management in Unternehmen an. Dieses innovative Kanzleiprodukt SIP® untergliedert sich in vier Phasen:
* Analyse der aktuellen IP Strategie eines Unternehmens
* Bewertung des Geistigen Eigentums
* Konzeption faktischer und juristischer Schutzstrategien
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Datum: 13.05.2011 - 11:48 Uhr
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Freigabedatum: 13.05.2011
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