DGAP-News: Eckert&Ziegler: Gericht macht den Weg frei für weitere Modernisierung in Braunschweig
ID: 407299
Schlagwort(e): Sonstiges
Eckert&Ziegler: Gericht macht den Weg frei für weitere
Modernisierung in Braunschweig
17.05.2011 / 11:18
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Berlin, 17.05.2011. Die Berliner Eckert&Ziegler Strahlen- und
Medizintechnik AG (ISIN DE0005659700), ein Spezialist für
isotopentechnische Anwendungen in Medizin, Wissenschaft und Industrie, hat
durch das Urteil eines amerikanischen Bundesbezirksgerichtes im Bundesstaat
Virginia Unterstützung bei der weiteren Modernisierung ihres
Produktionsstandortes Braunschweig erhalten. Das Gericht bestätigte in
seinem Urteil die Verletzung der vertraglichen Verpflichtung der
US-amerikanischen Unternehmen Best Medical International und Best Vascular
(nachfolgend zusammen Best genannt) zur Stilllegung und Beseitigung einer
bereits seit Längerem außer Dienst gestellten Produktionslinie bei der
Eckert&Ziegler Nuclitec GmbH. Das Urteil versetzt nunmehr Nuclitec in die
Lage, die ungenutzte und im Rahmen des Gebrauchs kontaminierte
Produktionslinie selbst zu entsorgen, sobald die entsprechende Genehmigung
der zuständigen Behörde vorliegt.
Best war durch einen vor Gericht geschlossenen Vergleich im Rahmen einer
früheren gerichtlichen Auseinandersetzung mit Nuclitec zur Dekontamination
und Stilllegung einer Produktionslinie, die ursprünglich in Braunschweig
vom US-amerikanischen Unternehmen Novoste zur Herstellung von
kardiologischen Sr-90-Quellen genutzt worden war, verpflichtet worden.
Hintergrund war eine Vereinbarung zwischen Best und Novoste aus dem Jahr
2005, in der sich Best gegen Zahlung einer unbekannten Geldsumme an Novoste
zurÜbernahme der vertraglichen Verpflichtungen gegenüber Nuclitec zur
Stilllegung und Beseitigung dieser Produktionslinie verpflichtet hatte.
Nachdem Best der im gerichtlichen Vergleich bekräftigen Verpflichtung zum
Abbau der Anlage nicht fristgemäßbis April 2009 nachgekommen war, machte
Nuclitec von ihrem Recht zur Durchführung dieser Maßnahmen auf Kosten von
Best Gebrauch. Um dies zu verhindern, verklagte Best Nuclitec und machte in
der Klageschrift u.a. geltend, dass ihr prinzipiell unbegrenzt Zeit zur
Entfernung der Produktionslinie zustünde. Das Gericht wies die Klage von
Best in allen Punkten ab und stellte fest, dass Best den im Vergleich
vereinbarten Pflichten zur Stilllegung und Beseitigung der
Produktionsanlage nicht fristgerecht nachgekommen sei.
Der Geschäftsführer der Eckert&Ziegler Nuclitec GmbH, Frank Yeager,
erklärte dazu: 'Wir sind mit dem Gerichtsurteil sehr zufrieden und freuen
uns, unsere Modernisierungsmaßnahmen nunmehr fortsetzen und den gewonnenen
Platz nach sechs Jahren endlich wieder produktiv nutzen zu können. Nach dem
Gerichtsurteil ist Best verpflichtet, Nuclitec die Stillegungskosten zu
erstatten. Wir hoffen, dass Best dem Urteil ohne eine weitere Runde eines
kostspieligen Rechtsstreits nachkommen wird.'
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Eckert&Ziegler AG, Karolin Riehle, Investor Relations
Robert-Rössle-Str. 10, 13125 Berlin
Tel.: +49 (0) 30 / 94 10 84-138, karolin.riehle@ezag.de, www.ezag.de
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