Die Praktiken großer Immobilieninvestoren und die Rechte des Mieters bei vernachlässigten Wohnanla

Die Praktiken großer Immobilieninvestoren und die Rechte des Mieters bei vernachlässigten Wohnanlagen

ID: 412202

Ein Beitrag von Fachanwalt für Miet-und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor Berlin-Mitte



Fachanwalt für Miet-und Wohnungseigentumsrecht Alexander BredereckFachanwalt für Miet-und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck

(firmenpresse) - Der Spiegel berichtet in seiner Ausgabe vom 23.5.2011, dass die Gagfah, eine der größten deutschen Wohnungseigentümer, als Spielball von Finanzinvestoren nur auf Rendite aus sei und den Wohnungsbestand verkommen lasse. Die Eigentümer der Gagfah profitieren von den regelmäßigen Mieteinnahmen. Ein Rückfluss von Investitionsgeldern, um die Immobilien instand zu halten, findet – so der Spiegel – kaum statt.

Die Folge: Marode Wohnungen, marode Treppenhäuser und ein ungepflegtes Wohnumfeld. Es entsteht ein Teufelskreis. Da Mieteinnahmen durch Mängel, Mietminderung und fehlende Attraktivität der Wohnanlagen ausbleiben, senken die Investoren abermals Ihre Investitionen. Dies kann dann zu den im Spiegel beschriebenen Zuständen führen. Aus der Praxis sind weitere große Wohnungseigentümer bekannt, die nicht gerade durch besonderes Engagement bei der Pflege Ihrer Immobilien auffallen.

Bei Mängeln ist die Miete gemindert. Der Mieter kann grundsätzlich nach Kenntnis des Vermieters vom Mangel die Rückzahlung zu viel gezahlter Mieten fordern. Wenn also beispielsweise die Wohnung einer Gagfah-Mieterin – wie im Spiegel beschrieben – schwere Schimmelschäden aufweist, die Fenster undicht sind und die Türen aus den Angeln fallen, sind Minderungsquoten von 50-75 % denkbar. Sollte der Mieter wegen Gesundheitsschäden für sich und seine Familie ausziehen müssen, ist die Miete wegen Unbewohnbarkeit um 100 % gemindert. Selbstverständlich kann dies auch zu einer fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses durch den Mieter berechtigen.

Fachanwaltstipp Mieter: Große Vermieter mit tausenden von Wohnungen setzen bisweilen auf Zermürbungstaktik. Endlose Warteschleifen in Call-Centern und unbeantwortete Anfragen sind erste Filter, die einen Gutteil der Mieter von ihren Vorhaben abbringen. Wer hier beharrlich bleibt und Mängel und Mängelanzeige sorgfältig und nachweisbar dokumentiert, hat gute Chancen, bares Geld vom Vermieter zu erhalten und die Mängel beseitigt zu bekommen. Rat und Hilfe eines Fachmannes verbessern in der Regel die Verhandlungssituation.



Fachanwaltstipp Vermieter: Generell sollte gelten: Wer nachhaltig den Wohnungsbestand pflegt, profitiert davon. Zufriedene Mieter überweisen zuverlässiger die Miete und haben keinen Grund zur Minderung oder zur Kündigung.

Ein Beitrag von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor Berlin-Mitte

Bredereck Willkomm Rechtsanwälte

Berlin-Charlottenburg: Kurfürstendamm 216 (Ecke Fasanenstraße), 10719 Berlin
(U-Bahnhof Uhlandstraße, S- und U-Bahnhof Zoologischer Garten)
Berlin-Mitte: Palais am Festungsgraben, 10117 Berlin, Zufahrt über Straße Unter den Linden
(S- und U-Bahnhof Friedrichstrasse)
Zweigstelle Berlin-Marzahn: Marzahner Promenade 28, 12679 Berlin
(S-Bahnhof Marzahn)

Potsdam: Friedrich-Ebert-Straße 33, 14469 Potsdam

Tel. (030) 4 000 4 999
Mail: Berlin@recht-bw.de

Alles zum Mietrecht: www.mietrechtler-in.de

Bredereck Willkomm Rechtsanwälte für Mieter:

Vermieten Sie Häuser oder Wohnungen? Haben Sie schon mal Ärger mit Mietern gehabt? Gibt es Probleme mit Ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft? Speziell für solche Fälle bieten wir Ihnen einen besonderen Service.

•Beratungsservice
Wir beraten Vermieter und Verwalter in allen Fragen des Mietrechts, Wohnungseigentumsrechts, Nachbarrechts etc.
•Bonitätsauskünfte
Wir holen für Sie Bonitätsauskünfte über Ihre Mietinteressenten ein, bevor Sie die Mietverträge abschließen.
•Mietverträge
Auf der Grundlage der aktuellen Rechtsentwicklung entwerfen wir rechtssichere Mietverträge und bereiten diese unterschriftsreif vor. Ferner prüfen wir Ihre laufenden Verträge.
•Zahlungskontrolle
Auf Wunsch überwachen wir taggenau die Zahlungen Ihrer Mieten, Betriebskosten und Kautionen und kümmern uns um die Beitreibung.
•Mietinkasso
Wenn ein Mieter seine Miete, die Betriebskosten oder die Kaution nicht pünktlich zahlt, übernehmen wir unverzüglich und konsequent die telefonische und schriftliche Beitreibung.
•Gerichtsverfahren
Wir vertreten Vermieter und Verwalter in Gerichtsverfahren in ganz Deutschland und darüber hinaus.


Für den Einen Lebensmittelpunkt und notwendiges Dach über dem Kopf, für den Anderen Investitions- und Renditeobjekt: Das „Wohnen zur Miete“ ist durch ein Spannungsverhältnis gekennzeichnet, aus dem sich schwierige rechtliche Auseinandersetzungen entwickeln können. Dies nicht zuletzt, weil eine Vielzahl von gerichtlichen Einzelfallentscheidungen nicht immer leicht erkennen lässt, was Recht ist.

Wir beraten und vertreten Sie unter anderem bei

der Prüfung und rechtssicheren Gestaltung privater und gewerblicher Mietverträge,
der Durchsetzung von Mietzinsansprüchen des Vermieters,
der Durchsetzung von Mängelbeseitigungsansprüchen des Mieters,
Mieterhöhungsverfahren,
Kündigungen des Mietverhältnisses,
Betriebs- und Heizkostenabrechnungen,
der Optimierung geschäftlicher Abläufe zur Vermeidung juristischer Fallstricke.
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Seit vielen Jahren sind wir vor allem in den Schwerpunkten Arbeits- und Mietrecht als Rechtsanwälte tätig. Diese Erfahrung vertiefen wir durch regelmäßige Fortbildung und ständigen fachlichen Austausch. So können wir mögliche Streitpunkte bereits bei der Gestaltung Ihrer Verträge und Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Ihrem Sinne regeln.

Durch eine realistische Einschätzung Ihrer rechtlichen Position und der Prozessrisiken zeigen wir bereits im Vorfeld auf, wo eine außergerichtliche Regelung sinnvoll ist. Lassen sich Ihre Interessen nur in einem Rechtsstreit durchsetzen, überzeugen wir das Gericht mit einer kompetenten Darstellung der Sach- und Rechtslage.

Die Zwangsvollstreckung aus den für Sie erstrittenen Urteilen betreiben wir schnell und fantasievoll.

Wir freuen uns auf eine langjährige und persönliche Zusammenarbeit mit Ihnen. Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass der enge und vertraute Kontakt mit unseren Mandanten neben der fachlichen Kompetenz von wesentlicher Bedeutung für den Erfolg unserer Tätigkeit ist.



Leseranfragen:

Bredereck Willkomm
Am Festungsgraben 1
10117 Berlin
Tel.: (030) 4000 4999
Ansprechpartner: Herr Kempchen



PresseKontakt / Agentur:

Bredereck Willkomm
Am Festungsgraben 1
10117 Berlin
Tel.: (030) 4000 4999
Ansprechpartner: Herr Kempchen



drucken  als PDF  Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses bei Angebot einer Abfindung und späterem Wiedereinstellungsanspruch nach Betriebsübergang Rückwirkende Lohnansprüche von Zeitarbeitern wegen fehlender Tariffähigkeit der CGZP
Bereitgestellt von Benutzer: Bredereck
Datum: 24.05.2011 - 17:15 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 412202
Anzahl Zeichen: 5475

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Fabian Kempchen
Stadt:

Berlin


Telefon: (030) 4000 4999

Kategorie:

Rechtsberatung (gewerblich)


Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 24.05.2011

Diese Pressemitteilung wurde bisher 546 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Die Praktiken großer Immobilieninvestoren und die Rechte des Mieters bei vernachlässigten Wohnanlagen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Rechtsanwaltskanzlei Bredereck & Willkomm (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Kündigung wegen schlechter Arbeitsqualität, Kündigungsschutzklage und mögliche Abfindungszahlungen ...
Eine solche Kündigung ist rechtlich nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig. • Der Arbeitnehmer hat über einen längeren Zeitraum unterdurchschnittliche Leistungen erbracht. Er hat also z.B. entweder weniger produziert oder erheblich mehr Fehler gemacht als der Durchschnitt der Arbeitne

Wird ein Arbeitnehmer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren verurteilt, kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis ordentlich kündigen. ...
Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein bei Volkswagen langjährig beschäftigter Arbeitnehmer wurde wegen außerdienstlich begangener Straftaten (Rauschgiftdelikte) zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sieben Monaten verurteilt. Die Möglichkeit eines offenen Vollzugs war

Kündigung eines Gewerbemietvertrages durch den Mieter wegen Lärmbelästigung und sonstiger Vorenthaltung des Gebrauchs ...
Es ist eine unschöne Vorstellung: Ein Selbständiger oder eine Firma mietet ein Büro in der Hoffnung, dort produktive geistige Arbeit auszuüben. Für geistige Arbeit braucht man – Ruhe. Kurz nach Einzug und Beginn kreativen Schaffens öffnet vor den eigenen Bürofenstern eine Strandbar. Vormitt


Weitere Mitteilungen von Rechtsanwaltskanzlei Bredereck & Willkomm


Die Elternzeit. Auf welche Besonderheiten muss man achten? ...
1. Dauer der Elternzeit Nach der Mutterschutzfrist kann Elternzeit genommen werden. Die beträgt für jeden Elternteil höchstens drei Jahre und endet grundsätzlich mit der Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes. Mit Zustimmung des Arbeitgebers kann ein Anteil von bis zu zwölf Monaten d

Ist die Kündigung ehemaliger Stasi-Mitarbeiter bei der Jahn-Behörde eine Lösung? ...
Behördenchef Jahn scheint neuesten Medienberichten zufolge entschlossen zu sein, die „47“ ehemaligen hauptamtlichen Stasi-Mitarbeiter, die in seiner Behörde Dienst tun, aus der Behörde zu entfernen. Der Spiegel berichtet in seiner Ausgabe vom 16.5.2011, dass die ehemaligen Mitarbeiter des MfS

UBS AG versagt bei Prüfung von undurchsichtigen Anlagen ...
Bremen/Hamburg, 16. Mai 2011. In den Jahren 2004 bis 2008 hat die UBS AG (Union de Banques Suisses) im deutschsprachigen Raum bestimmte, auch eigen aufgelegte Fonds vertrieben, die überwiegend in Madoff-Produkte investiert haben. Es handelt sich dabei unter anderem um Herald Lux International Fund,

Onlineberichterstattung rechtfertigt dauerhafte Zugänglichmachung urheberrechtlich geschützter Werke nicht ...
So ist es beispielsweise nicht genehmigt, Bilder von Kunstwerken im Internet zu veröffentlichen, ohne dass der Urheber dem zustimmt. Etwas anderes kann sich ergeben, wenn beispielsweise über eine Kunstausstellung o.ä. berichtet wird und im Rahmen dessen auch Abbildungen der ausgestellten Kunstw


 

Werbung



Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z