Urheberrechte dürfen nicht ausgehöhlt werden
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Urheberrechte dürfen nicht ausgehöhlt werden
Leistungen der Kreativen in Deutschland herausstellen
Die Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) forderte kürzlich in einem heutigen Pressegespräch einen neuen Ansatz im Urheberrecht. Dazu erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Günter Krings:
Der Urheber steht im Mittelpunkt des Urheberrechts. Wenn die Verbraucherzentrale eine Neuausrichtung des Urheberrechts und eine Berücksichtigung der Nutzerbedürfnisse fordert, will sie die Rechte der Urheber einschränken. Dies ist verantwortungslos und kurzsichtig. Damit werden letztendlich die Leistungen der Kreativen heruntergespielt. Die Verbraucher haben einen Anspruch auf eine vielfältige und eine qualitativ ansprechende Kulturlandschaft. Diese kann es aber nicht zum Nulltarif geben.
Der vzbv sollte die Verbraucher besser informieren. Dessen Kampagne "Surfer haben Rechte" klärt die Verbraucher bislang nur über ihre Rechte im Internet auf. Der vzbv müsste aber auch die Leistungen der Kreativen in Deutschland herausstellen und das Bewusstsein für das geistige Eigentum stärken. Die Verbraucherzentrale muss deutlich machen, dass der Schutz geistigen Eigentums eine wichtige Voraussetzung für das Entstehen der von den Verbrauchern gern genutzten Inhalte ist.
Hintergrund:
Der überwiegend aus Steuermitteln finanzierte vzbv hat gemäß seiner Satzung die Aufgabe, durch abgestimmte Verbraucherinformationen und Beratungsstandards die aktuelle und gleichartige Unterrichtung der Verbraucher zu fördern.
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
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Datum: 24.05.2011 - 18:01 Uhr
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