Länderklausel bei umstrittener CO2-Lagerung laut Gutachten nicht wirksam

Länderklausel bei umstrittener CO2-Lagerung laut Gutachten nicht wirksam

ID: 413515
(ots) - Die Bundesländer können die Erprobung von CCS, der
umstrittenen unterirdischen Lagerung von CO2, auf ihren Gebieten
offenbar doch nicht pauschal verhindern. Zu diesem Ergebnis kommt ein
Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, das dem
ARD-Hauptstadtstudio vorliegt. Demnach dürfte ein "kategorischer
Ausschluss des gesamten Landesgebietes" ohne Einzelfallprüfung "nicht
möglich" sein.

Die sogenannte "Länderklausel" im Entwurf des CCS-Gesetzes wäre
damit unwirksam. Die Bundesregierung und die Landesregierungen von
Schleswig-Holstein und Niedersachsen hatten sich erst nach zähen
Verhandlungen auf diese Klausel geeinigt. Sie sollte es den Ländern
ermöglichen, die unterirdische Lagerung von CO2 grundsätzlich
auszuschließen und somit auf massive Bürgerproteste zu reagieren. Um
die CO2-Einlagerung zu verhindern, sind laut Gutachten zahlreiche
Einzelfallprüfungen notwendig.

"Die Länder werden für jeden Landesteil im Einzelnen gerichtsfest
begründen müssen, warum CCS dort ausgeschlossen werden kann", sagte
Oliver Krischer, Energieexperte der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die
Grünen, zu "NDR aktuell" im NDR Fernsehen. "Ich kann mir bei Ländern
mit einer enormen Flächengröße wie Niedersachsen nicht vorstellen,
dass man das mit einem Landesgesetz komplett ausschließt."

Für Kiel und Hannover ist das Gutachten der zweite Dämpfer in
Sachen CCS innerhalb weniger Wochen. Erst kürzlich mussten die
Regierungen eingestehen, dass sie eine Einlagerung von CO2 vor den
Küsten, außerhalb der 20-Meilen-Zone, nicht verhindern können.

Krischer veröffentlichte zudem eine Landkarte, die seinen Angaben
zufolge bestätigt, dass große Teile Norddeutschlands und Brandenburgs
für die unterirdische Lagerung von CO2 geeignet seien. Die Karte
basiere auf einem neuen Zwischenbericht der Bundesanstalt für


Geowissenschaften (BGR), so Krischer.



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Datum: 26.05.2011 - 09:58 Uhr
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