Tanken nach Zufallsprinzip muss ein Ende haben

Tanken nach Zufallsprinzip muss ein Ende haben

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Tanken nach Zufallsprinzip muss ein Ende haben



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Zur Veroeffentlichung des "Abschlussberichts zur Sektoruntersuchung Kraftstoffe" des Bundeskartellamts erklaert die verbraucherpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Elvira Drobinski-Weiss:

Das Kartellamt hat belegt, dass sich der freie Markt hier eben nicht selbst regelt. Damit der Wettbewerb im Sinne der Verbraucher funktioniert, muss der Staat regulierend eingreifen.

Das ist die Botschaft des Berichts und der klare Auftrag des Kartellamts an Bundesregierung und Bundestag.

Bislang ist die Preisgestaltung fuer den Verbraucher voellig undurchsichtig, mehrmals taeglich koennen vielerorts die Preise willkuerlich erhoben und gesenkt werden. Das Tanken nach Zufallsprinzip muss ein Ende haben: da muss der Gesetzgeber den marktbeherrschenden Unternehmen Grenzen setzen.

In anderen Laendern gibt es bereits wirksame Regelungen. Wenn Tankstellenbetreiber den Benzinpreis nur einmal taeglich und dann gleichzeitig aendern duerfen und diese Aenderung 24 Stunden im voraus ankuendigen muessen, kann sich der Verbraucher darauf einstellen. Kein Tankstellenbetreiber hat dann mehr ein Interesse daran, den Preis als erstes zu erheben. Unterm Strich ist der Verbraucher dann der Gewinner.


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Datum: 29.05.2011 - 19:30 Uhr
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