Westfalen-Blatt: Staat muss Kachelmann Schadensersatz zahlen - Strafrechtsexperte kritisiert Staatsanwaltschaft
ID: 416326
rechtskräftig wird, muss der Staat den Wettermoderator für die mehr
als vier Monate Untersuchungshaft entschädigen. Das sagte Mirko
Roßkamp, der Vorsitzender des Vereins "Deutsche Strafverteidiger",
dem WESTFALEN-BLATT (Online).
Roßkamp erklärte, Kachelmann stehe nicht nur die gesetzliche
Pauschale von 25 Euro pro Tag zu, sondern er könne auch seinen
Verdienstausfall als Unternehmer geltend machen. Auch die
Anwaltskosten, die für die Berechnung und das Geltendmachen dieses
Verdienstausfalls anfielen, habe der Staat zu übernehmen. Das ergebe
sich aus dem Gesetz über die Entschädigung für
Strafverfolgungsmaßnahmen. "Herr Kachelmann hat sechs Monate Zeit,
dieses Geld jetzt vom Staat zu fordern." Über den Antrag habe
zunächst die Staatsanwaltschaft Mannheim zu entscheiden, die sich
aber möglicherweise erst einmal querstellen werden: "Nachdem im
Prozess zunehmend klar wurde, dass es keine Beweise gegen Herrn
Kachelmann gibt, hat es von wenig Größe gezeugt, dass die
Staatsanwaltschaft stur geblieben ist und eine Verurteilung gefordert
hat", sagte der Strafrechtsexperte. Deshalb sei zu erwarten, dass
Kachelmanns Anwälte die Schadensersatzansprüche einklagen müssten.
Pressekontakt:
Westfalen-Blatt
Nachrichtenleiter
Andreas Kolesch
Telefon: 0521/585-261
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:




Neuerscheinung Dudenverlag im Juli: "Unsere Wörter des Jahrzehnts" (mit Bild)">

Datum: 31.05.2011 - 09:42 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 416326
Anzahl Zeichen: 1516
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Bielefeld
Kategorie:
Medien und Unterhaltung
Diese Pressemitteilung wurde bisher 215 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Westfalen-Blatt: Staat muss Kachelmann Schadensersatz zahlen - Strafrechtsexperte kritisiert Staatsanwaltschaft"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Westfalen-Blatt (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).