Kinder besser vor Vernachlässigung schützen

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Kinder besser vor Vernachlässigung schützen



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Der Bundesrat stimmte in seiner heutigen Sitzung der Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts zu, nachdem er zuvor die Zustimmungsbedürftigkeit des Gesetzes festgestellt hatte.

In einer begleitenden Entschließung äußert er zudem die Erwartung, dass der Bund den Kommunen die durch das Gesetz entstehenden finanziellen Mehrbelastungen ausgleicht.

Die neuen Regelungen sollen Kinder zukünftig besser vor Misshandlungen schützen und Vernachlässigungen unterbinden, indem sie die Praxis der Amtsvormundschaft verbessern. Diese war in der Vergangenheit des Öfteren in die Kritik geraten. Ziel des Gesetzes ist es daher, den persönlichen Kontakt des Vormunds zum Mündel und damit die Personensorge zu stärken. Zudem soll es dazu beitragen, den persönlichen Kontakt zwischen Betreuern und Betreuten besser zu dokumentieren und vom Gericht stärker beaufsichtigen zu lassen.


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drucken  als PDF  Neuordnung des Abfallrechts bedarf der Nachbesserung Beim Kinderschutz auch Gesundheitswesen einbeziehen
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Datum: 03.06.2011 - 10:30 Uhr
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