Diskussion um gesetzliche Regelung zur Tarifeinheit
Stöhr begrüßt Abrücken des DGB von Initiative mit BDA
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begrüßt die Entscheidung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB),die
gemeinsame Initiative von DGB und Bundesvereinigung Deutscher
Arbeitgeberverbände (BDA) für einen gesetzlichen Eingriff in die
Tarifpluralität nicht weiterzuverfolgen.
Am Rande der Tagung des dbb Bundeshauptvorstandes am 7. Juni 2011
in Saarbrücken sagte Stöhr, die Entscheidung des DGB-Bundesvorstandes
komme einem Scheitern der gemeinsamen Initiative gleich. "Heute ist
ein guter Tag für den Erhalt der Tarifautonomie und damit für die
Beschäftigten in Deutschland", sagte Stöhr. Die DGB-Entscheidung
trage dazu bei, dass Einschränkungen des Streikrechts und der durch
die Verfassung geschützten Koalitionsfreiheit nicht hingenommen
werden.
Der dbb hatte bereits in der Vergangenheit, unter anderem mit
einer Protestaktion vor dem Bundeskanzleramt in Berlin, mehrfach auf
die schwerwiegenden Folgen eines möglichen gesetzlichen Eingriffs in
die Tarifpluralität aufmerksam gemacht. "Eine solche Regelung hätte
nur einseitige Vorteile für die Arbeitgeberseite gebracht", sagte
Stöhr. "Deshalb begrüßen wir ausdrücklich das Abrücken des DGB von
diesen Bestrebungen."
Pressekontakt:
dbb - beamtenbund und tarifunion
Dr. Frank Zitka
Telefon: 030.4081-5510
Fax: 030.4081-5599
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Datum: 07.06.2011 - 15:34 Uhr
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