"Verschärfungen der Lage Sterbender nicht zulassen!"
DGHS-Präsidentin Elke Baezner schreibt an Landesregierungen undÄrztekammern
"Die Delegierten des 114. Deutschen Ärztetags mögen ihre Gründe gehabt haben, in der Frage der ärztlichen Suizidbeihilfe rigorose Beschlüsse zu fassen. Uns bleiben sie verschlossen. Wir sehen sie als Ausdruck der Arroganz und Weltfremdheit von Funktionären, denen das Leiden eines Sterbenden, seine Schmerzen und seine Hilflosigkeit angesichts des fortschreitenden Verlustes seiner Lebensqualität und seiner Würde fremd ist. Die Hilfe zu einem menschenwürdigen Sterben ist ein Kernbereich ärztlicher Aufgaben. Dazu gehört - unter strengen Sorgfaltskriterien - die Suizidbegleitung. Das in der Neufassung der Musterberufsordnung formulierte Verbot jeder ärztlichen Hilfe zum Suizid ist nicht nur ein Eingriff in die ärztliche Selbstverantwortung, sie ist auch eine Verletzung der ärztlichen Ethik. "Ärzte dürfen weder ihr eigenes noch das Interesse Dritter über das Wohl des Patienten stellen", heißt es in der alten wie in der neuen Berufsordnung. Wir fragen: Wo bleibt diese Ethik, wenn Menschen dazu verdammt sind, mit qualvollen, oft ungeeigneten Mitteln selbst Hand an sich zu legen, weil sie kein Vertrauen zu ihrem eigenen Arzt haben können? Schließlich würden 58 Prozent der Menschen in Deutschland nach einer Allensbach-Umfrage aus dem Jahr 2008 sogar die Möglichkeit aktiver Sterbehilfe befürworten. Wo bleibt diese Ethik angesichts der gesellschaftspolitischen Auswirkungen der mangels ärztlichen Sachverstands fehlgeschlagenen Suizide schwer leidender Menschen? Die DGHS ruft die Landesärztekammern, die Landesregierungen, die Landespolitiker und alle am Patientenwohl orientierten Kräfte in diesem Land auf, die Wünsche der Bevölkerung ernst zu nehmen und die vom Ärztetag beschlossenen Verschärfungen der Lage Sterbender nicht zuzulassen."
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DEUTSCHE GESELLSCHAFT FÜR HUMANES STERBEN (DGHS) e.V.
Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben, kurz DGHS, ist die bundesweit erste und älteste Organisation dieser Ausrichtung in Deutschland. Sie versteht sich als Bürger- und Menschenrechtsbewegung zur Durchsetzung des Patientenwillens auch gegen Widerstand. Vorrang hat für die DGHS das Selbstbestimmungsrecht des Individuums. Als Patientenschutz-Organisation klärt die DGHS über Vorsorge-Möglichkeiten auf, hat schon früh eine Patientenverfügung entwickelt und zur Durchsetzung des Patientenverfügungsgesetzes beigetragen. Im 31. Jahr ihres Bestehens kämpft die DGHS für eine umfassende gesetzliche Regelung der Sterbebegleitung und Sterbehilfe. Unter Berücksichtigung von Sorgfaltskriterien soll Artikel 1 des Grundgesetzes, die unantastbare Würde, auch im Sterben eine Selbstverständlichkeit werden.
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Datum: 16.06.2011 - 13:40 Uhr
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