Kraft-Wärme-Kopplung im Bundesrat / Deutschland muss bei KWK nachsteuern

Kraft-Wärme-Kopplung im Bundesrat / Deutschland muss bei KWK nachsteuern

ID: 426245
(ots) - Heute berät der Deutsche Bundesrat das Gesetz zur
Neuregelung energiewirtschaftlicher Vorschriften und bezieht Stellung
aus Sicht der Bundesländer. Dabei geht es auch um die Förderung von
Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung (KWK). Der Verband kommunaler
Unternehmen (VKU) sieht in der KWK einen wichtigen Baustein, die
ehrgeizigen Klimaschutzziele der Bundesregierung zu erreichen: "Durch
hohe Effizienzgrade leistet KWK bereits heute einen maßgeblichen
Beitrag für die Steigerung der Versorgungssicherheit, die Stärkung
der Wettbewerbsfähigkeit und die Verminderung der Energieabhängigkeit
der Europäischen Union", so VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim
Reck.

"Um unseren Unternehmen perspektivisch mehr Planungssicherheit für
Investitionen zu geben, muss an dem gesetzlich verankerten
KWK-Ausbauziel festgehalten werden. Die Vorschläge der
Bundesregierung für eine Entfristung und Flexibilisierung der
KWK-Förderung sind zu begrüßen, doch muss der Gesetzgeber noch
deutlich nachsteuern: Erforderlich ist eine Verbesserung der
Wärmenetzförderung, eine Anhebung des KWK-Zuschlages um 0,5ct/kWh und
die Bezuschussung von Wärmespeichern. Um weitere KWK-Potentiale zu
erschließen, sollten darüber hinaus herkömmliche Kraftwerke, die auf
KWK umgerüstet werden, in die Förderung einbezogen werden. Zudem
sollte das Mini-KWK-Programm wieder aufgenommen werden", erklärt
Reck. Im Rahmen des EU-Energieeffizienzplans wurde bereits ein
Einspeisevorrang für KWK-Strom vermerkt. "Dieser ist ein wichtiger
Ansatz und sollte auch in Deutschland gelten. Nur so können wir
verhindern, dass bei Netzengpässen KWK-Anlagen von
Übertragungsnetzbetreibern abgeschaltet werden", so Reck weiter.

Getestet wurde die Wirtschaftlichkeit von KWK-Anlagen bereits im
Rahmen einer Studie, die der VKU bei Dr. Felix Christian Matthes,


Forschungs-Koordinator Energie- und Klimapolitik beim Öko-Institut,
und Dr. Hans-Joachim Ziesing, Senior Policy Advisor beim Ecologic
Institut, in Auftrag gegeben hat. Laut dieser Studie muss, um das
geltende gesetzliche Ziel eines KWK-Stromerzeugungsbeitrags von 25
Prozent bis 2020 zu erreichen, im Vergleich zum heutigen Ausbauniveau
ein Zubau von KWK-Anlagen in einer Größenordnung von 10.000 bis
12.000 Megawatt realisiert werden. Die bei den kommunalen
Energieversorgern installierte Kraftwerkskapazität besteht aktuell zu
61 Prozent aus KWK-Anlagen. Durch sie haben die deutschen Stadtwerke
2009 rund 9,7 Millionen Tonnen CO2 eingespart.

Redaktioneller Hinweis:

Die Studie "Wirtschaftlichkeit von KWK-Anlagen" finden Sie unter:
http://ots.de/XulR3

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt rund 1.400
kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie,
Wasser/Abwasser und Abfallwirtschaft. Mit über 240.000 Beschäftigten
wurden 2008 Umsatzerlöse von rund 92 Milliarden Euro erwirtschaftet
und etwa 8,8 Milliarden Euro investiert. Die VKU-Mitgliedsunternehmen
haben im Endkundensegment einen Marktanteil von 54,2 Prozent in der
Strom-, 51,4 Prozent in der Erdgas-, 77,5 Prozent in der
Trinkwasser-, 53,6 Prozent in der Wärmeversorgung und 11,8 Prozent in
der Abwasserentsorgung.



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Datum: 17.06.2011 - 11:00 Uhr
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