Mitteldeutsche Zeitung: zum Fall Madl
ID: 432912
angesichts der Dreistigkeit Madls gerecht ist. Aber die Alternative
wäre ein Prozessmarathon mit ungewissem Ausgang gewesen. Insonfern
war der Vergleichsvorschlag des Gerichts weise. Er löst aber ein
Problem nicht: Dass wegen unzureichender Regelungen im
Abgeordnetengesetz eine Neuauflage des Falles Madl möglich ist.
Schwammig ist aber nicht nur die Frage der Mitarbeiter-Vergütung
geregelt. So können Abgeordnete nach wie vor - und wie es auch Madl
tat - ihr Wahlkreisbüro im eigenen Haus einrichten und dafür die
gleiche Pauschale kassieren, als wenn sie ein Büro anmieten würden.
Nach dem Ende der Madl-Affäre ist daher der Landtag gefordert, sich
endlich konkrete Regeln zu geben.
Pressekontakt:
Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
Telefon: 0345 565 4200
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 29.06.2011 - 20:07 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 432912
Anzahl Zeichen: 945
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Halle
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Diese Pressemitteilung wurde bisher 192 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Mitteldeutsche Zeitung: zum Fall Madl"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Mitteldeutsche Zeitung (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).