Neues Deutschland: zur Abstimmungüber das Atomausstiegskonzept
ID: 433781
Blick verwirrend sein, dass gestern der Atomausstieg bis zum Jahr
2022 beschlossen wurde: Die CDU und die FDP tun so, als hätten sie
den Umweltschutz erfunden. Und die Grünen, ganz ökokapitalistische
Vorzeigepartei, sind das Zustimmen schon so gewöhnt, dass sie jetzt
auch Gesetze mitbeschließen, für deren Verabschiedung ihre Stimmen
gar nicht gebraucht werden. Schon der Sänger Andreas Dorau wusste:
»Das ist Demokratie/Langweilig wird sie nie.« Mit dem ersten
»Atomkonsens« waren die Konzerne nur einverstanden, weil ihre
Angestellten, die Politiker, es vermieden hatten, den Atomausstieg
endgültig festzuschreiben. Den Plänen von Rot-Grün konnte man
entspannt zustimmen, weil man wusste, dass eine künftige
schwarz-gelbe Regierung den Öko-Quatsch wieder rückgängig machen
würde. Wenn der neue »Atomkonsens« allerdings dieselbe Haltbarkeit
aufweist wie die Überzeugungen der Grünen, kann man wohl davon
ausgehen, dass in zehn Jahren der Spaß von vorne beginnt und die
Atomkraftwerke von einem Tag zum anderen wieder die sichersten der
Welt werden. Man kennt das. Natürlich werden die Preise für Öl,
Kohle und Gas steigen, aber das tun sie ja ohnehin, ob nun gerade der
Ausstieg oder Einstieg Konjunktur hat. Das ist in Deutschland ja wie
mit der Frühjahrs- und der Herbstmode: Die wechselt auch, aber
Profit muss immer gemacht werden.
Pressekontakt:
Neues Deutschland
Redaktion / CvD
Telefon: 030/2978-1721
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 30.06.2011 - 18:12 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 433781
Anzahl Zeichen: 1679
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Berlin
Kategorie:
Innenpolitik
Diese Pressemitteilung wurde bisher 244 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Neues Deutschland: zur Abstimmungüber das Atomausstiegskonzept"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Neues Deutschland (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).