Parkräume KG: kein Strafprozess
ID: 437380
Strafrecht: Amtsgericht Potsdam weist Anklage wegen gerwerbsmäßiger Erpressung zurück.
Parkräume KG(firmenpresse) - Es war eigentlich klar und offensichtlich, dennoch mußte sich das Amtsgericht Potsdam mit
einer Klage gegen Joachim K. Gehrke und einen Mitarbeiter der Parkräume KG
beschäftigen. Inhalt der Klage war der Vorwurf der erwerbsmäßigen Erpressung der
Parkräume KG und deren Mitarbeiter. Angeblich sollen die Angeschuldigten, der
Komplementär der Parkräume KG Joachim K. Gehrke und ein Mitarbeiter der Parkräume
KG, in der Absicht gehandelt haben, sich einen Vermögensvorteil zu verschaffen um sich
rechtswidrig zu bereichern. Dieser Auffassung der Staatsanwaltschaft folgte das Gericht in
keiner Weise. Durch die zahlreichen Urteile, die sowohl das Geschäftsmodell als auch die
Höhe der Kosten als rechtens beschreiben (Amtsgerichte, Landgerichte bis hin zum
Bundesgerichtshof), können alle Mitarbeiter davon ausgehen, dass sie innerhalb des
gesetzlichen Rahmens handeln. Erpressung oder Nötigung liegen folglich zu keinem
Zeitpunkt in irgendeiner Weise vor.
Aus diesem Grund hat das Amtsgericht die Klage gegen die Beschuldigten erst gar nicht
zugelassen, somit wurde ein Verfahren noch nicht einmal eröffnet.
Nachdem der Vorwurf schwerwiegend war und eine Verurteilung strafrechtliche
Konsequenzen gehabt hätte, sind die Mitarbeiter über das Urteil erleichtert und begrüßen
die Tatsache, dass hier, wie in zahlreichen anderen Prozessen jüngerer Zeit, eine weiterer
Schritt in Richtung Rechtssicherheit unternommen wurde.
Hiermit sind von Gerichten im Jahr 2011 nun folgende Punkte klar und deutlich gemacht
worden:
- Die Tätigkeiten der Parkräume KG sind keine Nötigung oder gar Erpressung.
- Die Kosten werden dem Grunde nach und der Höhe nach voll umfänglich bestätigt.
- Die Zusammensetzung der Kosten ist einwandfrei.
- Das Zurückbehaltungsrecht der Parkräume KG ist legitim.
Somit haben über 92% der Zivilgerichte und 100% aller Strafgerichte zugunsten der
Parkräume KG entschieden.Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die Parkräume KG befreit Privatgrundstücke (von Unternehmen und Privatpersonen) von
widerrechtlich abgestellten Fahrzeugen (Fremd-, Falsch- und Dauerparker). Das bedeutet,
dass die Parkräume KG festgestellte Besitzstörungen beseitigt, indem die Entfernung der
Fahrzeuge organisiert und durchgeführt wird. Die Kosten für die Beseitigung der
Besitzstörung trägt der Falschparker.
Datum: 07.07.2011 - 14:31 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 437380
Anzahl Zeichen: 2199
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Joachim K. Gehrke
Stadt:
Berlin
Telefon: 0180 / 50 05 632
Kategorie:
Auto & Verkehr
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 07.07.2011
Diese Pressemitteilung wurde bisher 1442 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Parkräume KG: kein Strafprozess"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Parkräume KG (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Da können selbst Kanzleien nicht helfen, die auf Verkehrsrecht spezialisiert sind und für den ADAC arbeiten: Das LG Traunstein erläßt ein Endurteil zugunsten der Parkräume KG Im aktuellen Fall versuchte eine Klägerin mit allen möglichen Vorwürfen gegen die "Machenschaften der Parkrä
LG München: Einstweilige Verfügung nicht haltbar ...
Ausgangslage war Folgende: ein Fahrer hatte seinen PKW verbotswidrig auf einem Privatparkplatz geparkt. Durch einen Vertrag mit dem Parkplatzeigentümer hat die Parkräume KG dieses Fahrzeug per Abschleppunternehmen versetzt. Die Nennung des Standortes wollte, wie üblich, die Parkräume KG nur nach
Gerichte entscheiden überwiegend für PARKRÄUME KG ...
Durch das BGH Urteil, wonach die Geschäftsgrundlage, die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Höhe der Kosten vollständig rechtlich einwandfrei sind, scheinen nun vor allem die Landgerichte und, verstärkt, auch die Amtsgerichte der gängigen Rechtsauffassung zu folgen. Dadurch werden aktu
Weitere Mitteilungen von Parkräume KG
Vor dem Urlaubsstart die Reifen checken! ...
. - Sommerreifen sollten mindestens drei Millimeter Restprofil haben - Luftdruck der Beladung anpassen - Auch Reifen-Kit und Ersatzrad sollten geprüft werden Der führende europäische Pkw-Reifen-Hersteller Continental empfiehlt Autofahrern dringend, vor dem Urlaubs
TRWübernimmt Stoßdämpfergeschäft von ArvinMeritor ...
Neuwied - TRW Automotive Aftermarket hat das europäische Stoßdämpfergeschäft von ArvinMeritor übernommen. Die Übernahme enthält sowohl die bekannte Stoßdämpfermarke Gabriel, als auch den französischen Produktionsstandort Bonneval. "Dieser Schritt unterstützt unsere Corner-Module-Stra
Selbstheilender Autolack - Utopie oder bald Realität? ...
Endlich Sommer! Dem Kalender nach ist es ja schon seit dem 21. Juni (dem Tag der Sommersonnenwende) soweit, aber nun erreichen die Temperaturen auch in ganz Deutschland badetaugliches Niveau. Ein Thema im Sommer sind immer wieder die für die Haut schädlichen UV-Strahlen. Um so verwunderter nahmen
Carsablanca.de gefragter Medienkooperationspartner für Oldtimer- und Youngtimer-Events ...
Carsablanca bietet Kooperationspartnern umfassendes Paket zur Promotion ihres Events Dass das Oldtimerportal Carsablanca.de der kompetente Partner ist, wenn es um Medienkooperationen im Bereich Oldtimer- und Youngtimer-Events geht, zeigen Kooperationen mit namhaften Partnern wie der Hamburg-Berlin-




