LG München: Einstweilige Verfügung nicht haltbar
Rechtsanwalt Dirk Gründler unterliegt am Landgericht mit einer einstweiligen Verfügung: Herr Gründler hatte einem Mandanten empfohlen, per einstweiliger Verfügung die Herausgabe des Standortes seines abgeschleppten PKW zu erzwingen. Während das Amtsgericht München in einem ersten Verfahren Herrn Gründler und seinem Mandanten Recht gab, unterlagen diese gegen die Parkräume KG nun in einem Prozess vor dem Landgericht.
In einem Endurteil des Landgerichts München I wurde dieses Urteil nun vollständig aufgehoben. Dabei wurden folgende Punkte klar gestellt:
1. Die Parkräume KG hat natürlich ein Zurückbehaltungsrecht.
2. Eine einstweilige Verfügung ist nicht zulässig, da der Halter jederzeit gegen Hinterlegung einer Sicherheitsgebühr in Höhe von 110% des fälligen Betrages den Standort erfahren kann.
3. Eine einstweilige Verfügung ist nur dann zulässig, wenn trotz Hinterlegung der Sicherheitsgebühr kein Standort genannt wird. Oder wenn der Gläubiger Gefahr läuft, durch die Verfügung seine Ansprüche nicht mehr geltend machen zu können.
Wichtig ist anzumerken, dass auch der Streit über die Höhe der Kosten kein Grund für eine einstweilige Verfügung darstellt.
Somit folgt das Landgericht München I nun in seinen Grundsätzen den Urteilen des Bundesgerichtshofes und der übrigen Land- und Amtsgerichte in Deutschland.
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die Parkräume KG ist der Servicepartner für Parkraummanagement in Deutschland, Österreich, Italien und der Schweiz. In Deutschland bearbeiten wir die Privatgrundstücke unserer Kunden und befreien die Flächen bei Bedarf von Fremd-, Falsch- und Dauerparkern.
Wir führen diesen Service professionell und auf der Grundlage des Bürgerlichen Gesetzbuches durch. Wir prüfen und dokumentieren die Vorgänge und übernehmen alle notwendigen Schritte, ohne dass sich unsere Kunden um den Vorgang kümmern müssen. Somit können unsere Kunden freie Stellflächen und ausreichend Parkraum für ihre Kunden zur Verfügung stellen.
Seit dem Beginn unserer Tätigkeit im Jahre 2004 nehmen deutschlandweit inzwischen zahlreiche Firmen unsere Leistungen in Anspruch.
Datum: 29.07.2011 - 14:21 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 453020
Anzahl Zeichen: 2339
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Herr Joachim K. Gehrke
Stadt:
Berlin
Telefon: 0180 / 50 05 632
Kategorie:
Auto & Verkehr
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 29.07.2011
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