Parkräume KG: kein Strafprozess

Parkräume KG: kein Strafprozess

ID: 437380

Strafrecht: Amtsgericht Potsdam weist Anklage wegen gerwerbsmäßiger Erpressung zurück.



Parkräume KGParkräume KG

(firmenpresse) - Es war eigentlich klar und offensichtlich, dennoch mußte sich das Amtsgericht Potsdam mit
einer Klage gegen Joachim K. Gehrke und einen Mitarbeiter der Parkräume KG
beschäftigen. Inhalt der Klage war der Vorwurf der erwerbsmäßigen Erpressung der
Parkräume KG und deren Mitarbeiter. Angeblich sollen die Angeschuldigten, der
Komplementär der Parkräume KG Joachim K. Gehrke und ein Mitarbeiter der Parkräume
KG, in der Absicht gehandelt haben, sich einen Vermögensvorteil zu verschaffen um sich
rechtswidrig zu bereichern. Dieser Auffassung der Staatsanwaltschaft folgte das Gericht in
keiner Weise. Durch die zahlreichen Urteile, die sowohl das Geschäftsmodell als auch die
Höhe der Kosten als rechtens beschreiben (Amtsgerichte, Landgerichte bis hin zum
Bundesgerichtshof), können alle Mitarbeiter davon ausgehen, dass sie innerhalb des
gesetzlichen Rahmens handeln. Erpressung oder Nötigung liegen folglich zu keinem
Zeitpunkt in irgendeiner Weise vor.
Aus diesem Grund hat das Amtsgericht die Klage gegen die Beschuldigten erst gar nicht
zugelassen, somit wurde ein Verfahren noch nicht einmal eröffnet.

Nachdem der Vorwurf schwerwiegend war und eine Verurteilung strafrechtliche
Konsequenzen gehabt hätte, sind die Mitarbeiter über das Urteil erleichtert und begrüßen
die Tatsache, dass hier, wie in zahlreichen anderen Prozessen jüngerer Zeit, eine weiterer
Schritt in Richtung Rechtssicherheit unternommen wurde.

Hiermit sind von Gerichten im Jahr 2011 nun folgende Punkte klar und deutlich gemacht
worden:

- Die Tätigkeiten der Parkräume KG sind keine Nötigung oder gar Erpressung.
- Die Kosten werden dem Grunde nach und der Höhe nach voll umfänglich bestätigt.
- Die Zusammensetzung der Kosten ist einwandfrei.
- Das Zurückbehaltungsrecht der Parkräume KG ist legitim.

Somit haben über 92% der Zivilgerichte und 100% aller Strafgerichte zugunsten der


Parkräume KG entschieden.Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die Parkräume KG befreit Privatgrundstücke (von Unternehmen und Privatpersonen) von
widerrechtlich abgestellten Fahrzeugen (Fremd-, Falsch- und Dauerparker). Das bedeutet,
dass die Parkräume KG festgestellte Besitzstörungen beseitigt, indem die Entfernung der
Fahrzeuge organisiert und durchgeführt wird. Die Kosten für die Beseitigung der
Besitzstörung trägt der Falschparker.



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Bereitgestellt von Benutzer: PRKG
Datum: 07.07.2011 - 14:31 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 437380
Anzahl Zeichen: 2199

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Joachim K. Gehrke
Stadt:

Berlin


Telefon: 0180 / 50 05 632

Kategorie:

Auto & Verkehr


Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 07.07.2011

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