WAZ: Die Loveparade und die Wahrheit
- Kommentar von Frank Preuß
ID: 439109
selbst Duisburgs Oberbürgermeister wird nicht glauben, dass sein
gestriger Entschuldigungsversuch irgendwo noch auf positive Resonanz
stoßen könnte. Die, denen seine Worte galten, sind längst fertig mit
ihm. Und nicht nur sie. Ob der Unmut über sein Fehlverhalten
ausreicht, Sauerland aus dem Amt zu hebeln, wird sich zeigen. Den
Duisburgern bietet sich jedenfalls die einmalige Chance, diese
Entscheidung jenseits eines regulären Wahltermins selbst zu treffen.
Es wäre ein Befreiungsschlag für die Stadt. Viel mehr Aufmerksamkeit
als Sauerlands ebenso hilflose wie peinliche Ruderei rund um das
Loveparade-Drama verdienen die Ergebnisse der staatsanwaltlichen
Ermittlungen. Und selbst, wenn die Behörden schon weiter sind, als es
der Zwischenbericht aussagt, der jetzt in die Öffentlichkeit gelangt
ist: Dass in der Führung der Duisburger Stadtverwaltung fürchterlich
geschlampt wurde, daran gibt es wohl keinen Zweifel mehr. Das macht
Sauerlands Herumeierei nicht erträglicher, zumal er an der Spitze
dieser Verwaltung steht. Aber juristisch werden sich andere
verantworten müssen. Den Hinterbliebenen der Opfer bleibt der Trost,
dass ihr Recht auf Wahrheit endlich erfüllt werden könnte. Die
Verursacher haben nichts dazu beigetragen. Eine Schande.
Pressekontakt:
Westdeutsche Allgemeine Zeitung
Zentralredaktion
Telefon: 0201 / 804-6528
zentralredaktion@waz.de
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 11.07.2011 - 18:34 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 439109
Anzahl Zeichen: 1613
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Essen
Kategorie:
Innenpolitik
Diese Pressemitteilung wurde bisher 199 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"WAZ: Die Loveparade und die Wahrheit
- Kommentar von Frank Preuß"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Westdeutsche Allgemeine Zeitung (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).