Fahrzeugprüfung: TÜV-Plakette nur in Deutschland erneuerbar / Protokolle ausländischer Prüfstell

Fahrzeugprüfung: TÜV-Plakette nur in Deutschland erneuerbar / Protokolle ausländischer Prüfstellen nicht anerkannt / Hauptuntersuchung unverzüglich beim Grenzübertritt nach Deutschland fällig

ID: 441572
(ots) - Über eine halbe Million Deutsche leben zur Zeit im
europäischen Ausland. Doch egal ob Urlaub oder längerer Aufenthalt:
Wer sich vorübergehend mit seinem in Deutschland zugelassenen
Fahrzeug im Ausland aufhält, kann die Hauptuntersuchung nur von einer
Prüfstelle in Deutschland, beispielsweise von TÜV Rheinland,
vornehmen lassen. Da die TÜV-Plakette und die Eintragung der
erfolgreichen Hauptuntersuchungen staatlich geregelte Aufgaben
darstellen, ist ein ausländisches Prüfungsprotokoll in Deutschland
nicht gültig. "Wird die Fahrzeugprüfung beispielsweise während eines
mehrmonatigen Aufenthaltes in Spanien fällig, kann die Plakette nur
auf deutschem Staatsgebiet erneuert werden", erklärt der
Kraftfahrtexperte Gerd Mylius von TÜV Rheinland. Autofahrer sind zwar
nicht sofort nach Ablauf der Frist gefordert, nach Deutschland
zurückzukehren. Nach dem Grenzübertritt zur Bundesrepublik müssen sie
jedoch unverzüglich (ohne schuldhafte Verzögerung) die fällig
gewordene Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung zum Beispiel an
einer TÜV Rheinland-Servicestation durchführen.

Grundsätzlich ist die technische Fahrzeugüberwachung national
geregelt. Das heißt, ein Fahrzeug wird von den örtlichen Prüfstellen
in demjenigen Land überprüft, in dem es angemeldet ist. Die Zulassung
eines Fahrzeugs wiederum richtet sich nach dem Wohnsitz seines
Halters. Autos mit deutschem Kennzeichen, die länger im Ausland
gefahren werden, müssen in Deutschland abgemeldet und in dem
jeweiligen Land zugelassen werden. Nähere Informationen über die
möglichen Nutzungszeiträume erteilen die jeweiligen Botschaften oder
Konsulate der betroffenen Länder. Auch in anderen Ländern,
beispielsweise in Spanien oder Frankreich, führt TÜV Rheinland
Fahrzeugprüfungen nach den jeweiligen nationalen Bestimmungen durch -


jedoch nur bei Autos, die in dem jeweiligen Land angemeldet sind.



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Ihr Ansprechpartner für redaktionelle Fragen:
Wolfgang Partz, Pressesprecher Mobilität, Tel.: 0221/806-2290
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Datum: 15.07.2011 - 10:00 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kategorie:

Auto & Verkehr



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