Weiß/Holmeier: Lückenlose Umsetzung von Branchen-Mindestlöhnen

Weiß/Holmeier: Lückenlose Umsetzung von Branchen-Mindestlöhnen

ID: 443903
(ots) - Verschiedene rechtliche Instrumentarien ermöglichen
es, tarifvertraglich vereinbarte Mindestlöhne für die jeweiligen
Branchen für allgemeinverbindlich zu erklären. Hierzu erklären der
Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Peter Weiß, und sein Stellvertreter Karl Holmeier:

"Unionsgeführte Bundesregierungen haben tarifliche und
branchenbezogene Mindestlöhne in Deutschland einen Riesenschritt
vorangebracht. Wir haben die Beschäftigen damit wirksam vor
Lohnverfall und ihre Betriebe vor wettbewerbsverzerrender
Lohnkonkurrenz geschützt. In fast allen Branchen, die das
Arbeitnehmer-Entsendegesetz hierfür vorsieht, haben die
Tarifvertragsparteien Anträge auf Mindestlöhne vorgelegt, die von der
Bundesregierung auch lückenlos umgesetzt wurden. Ein Mindestlohn für
das Wach- und Sicherheitsgewerbe ist zum 1. Juli 2011 in Kraft
getreten. Ein Mindestlohn-Antrag der Aus- und Weiterbildungsbranche
liegt nun ebenfalls vor und wird bei Erfüllen der rechtlichen
Voraussetzungen umgesetzt.

Es ist jetzt an der Zeit, eine Öffnung dieses bewährten
Instrumentes für weitere Branchen ins Auge zu fassen und damit auch
einem von den Sozialpartnern aus verschiedenen Bereichen geäußerten
Wunsch zu folgen. So haben die Tarifvertragsparteien in der
Forstwirtschaft einen Mindestlohn vereinbart und ihr Interesse an
einer Aufnahme in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz und einer
Allgemeinverbindlichkeit ihres Mindestlohnes bekundet. Arbeitgeber
und Gewerkschaften in der Branche verweisen auf eine bestehende
Entsendeproblematik. Auch der Einzelhandel mit drei Millionen
Beschäftigten verhandelt über einen Mindestlohn; dieser soll
allerdings auf Grundlage des Tarifvertragsgesetzes erlassen werden.

Für die Zeitarbeit wurde kürzlich eine mit dem Entsendegesetz
inhaltsgleiche Regelung im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz verankert.


Auch hier hatten die Sozialpartner auf durch die europäische
Arbeitnehmerfreizügigkeit drohende Wettbewerbsverzerrungen umsichtig
reagiert. Nach Abschluss der erforderlichen Verfahrensschritte kann
der Mindestlohn voraussichtlich zum 1. November 2011 in Kraft treten.
Erforderlich ist jetzt noch eine tarifvertragliche Einigung über eine
Beschäftigungsdauer, nach der Leiharbeitnehmer spätestens wie
Stammbelegschaften zu bezahlen sind. Andernfalls ist der Gesetzgeber
am Zuge."



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CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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Telefon: (030) 227-52360
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Datum: 20.07.2011 - 10:24 Uhr
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