Grundrecht auf Existenzminimum darf nicht nach Kassenlage bestimmt werden
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Grundrecht auf Existenzminimum darf nicht nach Kassenlage bestimmt werden
Das Finanzministerium legt mit seinem Bericht das Existenzminimum fest.
Auch dieser Bericht ist vom Bestreben geprägt, das Existenzminimum kleinzurechnen. Dieses wird nach Kassenlage festgesetzt und folgt der Einsparungslogik. Das Grundrecht auf die Sicherung der Existenz und gesellschaftlichen Teilhabe hat sich aber nicht an der Kassenlage sondern am notwendigen Bedarf zu orientieren. Der Existenzminimumbericht ist kein Fall für das Haus Schäuble. Er gehört in die Hände einer unabhängigen Fachkommission.
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Datum: 22.07.2011 - 08:11 Uhr
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