Grundrecht auf Existenzminimum darf nicht nach Kassenlage bestimmt werden

Grundrecht auf Existenzminimum darf nicht nach Kassenlage bestimmt werden

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Grundrecht auf Existenzminimum darf nicht nach Kassenlage bestimmt werden



(pressrelations) - Existenzminimumbericht der Bundesregierung, der auch die Höhe des Regelsatzes bei Hartz IV betrifft, erklärt die stellvertretende Vorsitzende der Partei DIE LINKE, Katja Kipping:

Das Finanzministerium legt mit seinem Bericht das Existenzminimum fest.
Auch dieser Bericht ist vom Bestreben geprägt, das Existenzminimum kleinzurechnen. Dieses wird nach Kassenlage festgesetzt und folgt der Einsparungslogik. Das Grundrecht auf die Sicherung der Existenz und gesellschaftlichen Teilhabe hat sich aber nicht an der Kassenlage sondern am notwendigen Bedarf zu orientieren. Der Existenzminimumbericht ist kein Fall für das Haus Schäuble. Er gehört in die Hände einer unabhängigen Fachkommission.


Pressestelle der Partei DIE LINKE
im Karl-Liebknecht-Haus, Kleine Alexanderstraße 28, 10178 Berlin

Pressesprecher: Alexander Fischer
Telefon: 030 24009 543, Telefax: 030 24009 220, Mobil: 0151 17161622
alexander.fischer@die-linke.de
Stellvertretende Pressesprecherin: Marion Heinrich
Telefon: 030 24009 544, Telefax: 030 24009 220, Mobil: 0171 1970778
marion.heinrich@die-linke.de


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Datum: 22.07.2011 - 08:11 Uhr
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