Minister Ramsauer blamiert sich bei Lkw-Maut
ID: 448295
Minister Ramsauer blamiert sich bei Lkw-Maut
Bundesverkehrsminister Ramsauer ist nicht in der Lage, die Lkw-Maut puenktlich einzufuehren. Deutschland gehen damit mehrere Millionen Euro im Jahr verloren. Die Ausdehnung wird jetzt innerhalb von sieben Monaten zum zweiten Mal verschoben.
Vor mehr als einem Jahr fuer den 1. Januar 2011 angekuendigt, dann auf den 1. Juli 2011 verschoben, droht nun das komplette Desaster.
In Deutschland broeckeln die Bruecken und der zustaendige Minister organisiert die Mindereinnahmen. Diese Bundesregierung ist nicht in der Lage, die notwendigen Einnahmen fuer Investitionen in die Infrastruktur zu sichern. Die Einfuehrung der Lkw-Maut auf vierspurigen Bundesstrassen ist von Pleiten, Pech und Pannen gekennzeichnet. Der Bundesverkehrsminister wird vom Ankuendigungs- zum Stillstandsminister.
Offensichtlich zeigt sich Ramsauer als schlechter Verhandler und verheddert sich im Gewirr von Mautschiedsverfahren und Vertragserweiterungen mit Toll Collect. Wir fordern Bundeskanzlerin Angela Merkel auf, dieses Hin und Her zu beenden. Wir brauchen endlich ein Schiedsspruch. Je naeher wir an das Vertragsende mit Toll Collect 2015 kommen, umso schwieriger wird eine Einigung.
© 2010 SPD-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Internet: http://www.spdfraktion.de
E-Mail: presse@spdfraktion.de
Tel.: 030/227-5 22 82
Fax: 030/227-5 68 69
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 22.07.2011 - 13:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 448295
Anzahl Zeichen: 1891
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 200 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Minister Ramsauer blamiert sich bei Lkw-Maut"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
SPD-Bundestagsfraktion (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).