Beipackzettel verunsichern viele Patienten
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Beipackzettel verunsichern viele Patienten
Die oft langen und in kleiner Schrift gedruckten Beipackzettel wirken auf viele Menschen abschreckend. Die Hersteller müssen alle bekannten Nebenwirkungen aufführen und ihre Häufigkeit angeben. Die Nebenwirkungen treten aber nicht bei jedem Patienten auf. Die im Beipackzettel enthaltene Angaben wie "häufig" oder "gelegentlich" unterscheiden sich zudem vom allgemeinen Sprachgebrauch. Verursacht ein Arzneimittel zum Beispiel "häufig" Schwindel, bedeutet dass, dass von einhundert Anwendern höchstens neun Menschen schwindelig wird. "Seltene" Nebenwirkungen treten höchstens bei einem von eintausend Anwendern auf.
Der Beipackzettel kann Patienten verwirren, wenn unter Anwendungsgebieten die eigene Erkrankung nicht aufgeführt ist. Trotzdem kann das erhaltene Medikament wirkungsgleich sein mit dem, das der Arzt verordnet hat. Seit Anfang 2011 gilt, dass beim Austausch eines Medikaments gegen ein anderes wirkstoffgleiches Präparat nur ein Anwendungsgebiet übereinstimmen muss. Im Extremfall bekäme eine Frau mit Bluthochdruck in der Apotheke ein Präparat gegen Prostatabeschwerden ? und es wäre dennoch das richtige Medikament. Wenn die eigene Krankheit im Beipackzettel nicht genannt ist, sollten Patienten deshalb in der Apotheke nachfragen.
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Kontakt
Dr. Ursula Sellerberg, MSc
Stellv. Pressesprecherin und Apothekerin
ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände
Jägerstr. 49/50, 10117 Berlin
Tel.: 030 - 40004 134
Mail: u.sellerberg@abda.aponet.de
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Datum: 22.07.2011 - 15:30 Uhr
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