ELENA nicht verwechseln mit ELSTAM
ID: 448889
ELENA nicht verwechseln mit ELSTAM
Das Bundesfinanzministerium informiert:
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales haben sich geeinigt, das Verfahren zum "Elektronischen Einkommensnachweis" einzustellen.
Dies hat jedoch entgegen anders lautenden Presseberichten keine Auswirkungen auf das Verfahren der elektronischen Lohnsteuerkarte bzw. der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM). Die "elektronischen Lohnsteuerkarte" bleibt davon unbetroffen:
Es handelt sich um zwei verschiedene Verfahren mit verschiedenem Zweck. Die Datenbanken sind völlig unabhängig voneinander. Es gibt keinen Datenaustausch.
Nähere Informationen unter: http://www.bundesfinanzministerium.de/DE/Wirtschaft__und__Verwaltung/Finanz__und__Wirtschaftspolitik/20110719-ELENA.html?__nnn=true
Nähere Informationen zu elektronischen Steuerkarte auf der Seite des Finanzministeriums NRW unter: http://www.fm.nrw.de/allgemein_fa/steuerzahler/aktuelles/elektronische_Lohnsteuerkarte/index.php
Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen
Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Jägerhofstr. 6
40479 Düsseldorf
Pressesprecherin:
Ingrid Herden
Telefon: 0211 / 4972 - 5004 oder 5904
Pressereferent:
Daniel Moritz
Telefon 0211 / 4972 - 2399
Allgemeine Kontaktdaten der Pressestelle:
Fax: 0211 / 4972 - 2300
E-Mail: presse@fm.nrw.de
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 22.07.2011 - 19:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 448889
Anzahl Zeichen: 2032
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 246 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"ELENA nicht verwechseln mit ELSTAM"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).