ELENA nicht verwechseln mit ELSTAM
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ELENA nicht verwechseln mit ELSTAM
Das Bundesfinanzministerium informiert:
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales haben sich geeinigt, das Verfahren zum "Elektronischen Einkommensnachweis" einzustellen.
Dies hat jedoch entgegen anders lautenden Presseberichten keine Auswirkungen auf das Verfahren der elektronischen Lohnsteuerkarte bzw. der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM). Die "elektronischen Lohnsteuerkarte" bleibt davon unbetroffen:
Es handelt sich um zwei verschiedene Verfahren mit verschiedenem Zweck. Die Datenbanken sind völlig unabhängig voneinander. Es gibt keinen Datenaustausch.
Nähere Informationen unter: http://www.bundesfinanzministerium.de/DE/Wirtschaft__und__Verwaltung/Finanz__und__Wirtschaftspolitik/20110719-ELENA.html?__nnn=true
Nähere Informationen zu elektronischen Steuerkarte auf der Seite des Finanzministeriums NRW unter: http://www.fm.nrw.de/allgemein_fa/steuerzahler/aktuelles/elektronische_Lohnsteuerkarte/index.php
Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen
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Datum: 22.07.2011 - 19:30 Uhr
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