EGMR erteilt Nachhilfe in Menschenrechtswahrung
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EGMR erteilt Nachhilfe in Menschenrechtswahrung
"Wieder einmal musste Straßburg der Bundesrepublik und den bundesdeutschen Gerichten (einschließlich des Bundesverfassungsgerichts) Nachhilfeunterricht in der Wahrung von Menschenrechten geben. Zu Recht stellten die Richter fest: 'die nationalen Gerichte haben versagt'. Dies zeigt, dass die Bundesrepublik trotz ihres relativ hohen Grundrechtsschutzes keinen Grund zur Arroganz gegenüber anderen europäischen Staaten hat, wenn es um die Freiheitsrechte geht. Im Gegenteil: Wenn es um die Eigentumsordnung und die Wahrung von Arbeitnehmerinteressen geht, hat Deutschland noch großen Entwicklungsbedarf.
Die deutschen Gerichte haben die fristlose Entlassung von Whistleblowern immer wieder für rechtens erklärt. In Deutschland gibt es die festverwurzelte juristische und politische Annahme, wonach Unternehmensinteressen im Zweifel den Interessen der demokratischen Öffentlichkeit vorgehen. Dieser Annahme haben die Menschenrechtsrichter eine deutliche Absage erteilt. Das Urteil aus Straßburg zwingt nunmehr zum Umdenken. Der EGMR hat richtigerweise festgestellt, dass das öffentliche Interesse an Informationen über institutionelle Missstände die Interessen eines Arbeitgebers überwiegen kann.
Das Urteil des EGMR läuft den Stimmen zuwider, die Whistleblower als 'Denunzianten' darstellen. Whistleblowing ist nichts Verwerfliches, sondern kann für die Allgemeinheit einen hohen Nutzen haben. Der Gerichtshof stärkt mit seinem Urteil all jene, die bislang aus Angst vor Repressalien durch Umfeld und Arbeitgeber über Missstände schwiegen. Es ist dringend an der Zeit, dass auch der deutsche Gesetzgeber - insbesondere arbeitsrechtlich - Menschen schützt, die die Zivilcourage und den Mut aufbringen, Missstände anzuprangern."
F.d.R. Susanne Müller
Pressesprecher
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Datum: 22.07.2011 - 21:30 Uhr
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