Urteil / Kilometerschummlern droht Verfahren / Angaben in der Steuererklärung werden mit Routenplan

Urteil / Kilometerschummlern droht Verfahren / Angaben in der Steuererklärung werden mit Routenplaner überprüft

ID: 451299
(ots) - Wer jahrelang in seiner Einkommenssteuer mehr
Kilometer für die Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstelle angibt,
dem droht laut ADAC ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung. Ein
solches Verfahren kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf
Jahren oder mit einer Geldstrafe enden. Auf jeden Fall aber muss er
mit einer rückwirkenden Änderung seiner Steuerbescheide und
gegebenenfalls mit Nachzahlungen rechnen.

Im zugrundeliegenden Fall hatte eine Arbeitnehmerin über Jahre
hinweg in ihrer Einkommenssteuererklärung falsche Angaben zu den
Entfernungskilometern der Wegstrecke zwischen Wohnung und
Arbeitsstätte gemacht. Anstatt der tatsächlichen zehn
Entfernungskilometer hatte sie seit 1996 eine Strecke von 28
Kilometer angegeben. Erst im Jahr 2006 stellte die Finanzbehörde
durch eine Abfrage im Routenplaner fest, dass die Angaben nicht
korrekt waren. Sie änderte daraufhin rückwirkend die
Einkommenssteuerbescheide der vergangenen zehn Jahre.

Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hält nach seinem Urteil vom 23.
März 2011 (Az.: 3 K 2635/08) eine rückwirkende Änderung für rechtlich
zulässig, da durch die Routenplanerabfrage neue Tatsachen bekannt
geworden seien, die eine Änderung der Einkommenssteuerbescheide
notwendig machte. Die zuvor jahrelang überhöhten Angaben der
Steuerpflichtigen seien für das Finanzamt weder widersprüchlich noch
zweifelhaft gewesen. So hätte es für die Finanzbehörde keinen Anlass
gegeben, Ermittlungen hinsichtlich der tatsächlichen
Entfernungskilometer anzustellen. Die Einlassung der Arbeitnehmerin,
sie habe irrtümlich angenommen, die Entfernungskilometer entsprechen
den tatsächlich gefahrenen Kilometern, konnte das Gericht nicht
überzeugen.



Pressekontakt:
ADAC Öffentlichkeitsarbeit
Externe Kommunikation
Katharina Bauer


Tel.: +49 (0)89 7676 2412
E-Mail: katharina.bauer@adac.de

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Datum: 27.07.2011 - 11:32 Uhr
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