Dittmar: Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz muss gestärkt werden!
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Dittmar: Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz muss gestärkt werden!
Zum 5. Jahrestag des Inkrafttretens des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) erklärt der Bundesvorsitzende des Arbeitskreises Lesben und Schwule in der SPD (Schwusos), Ansgar Dittmar:
Mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz ist der Diskriminierungsschutz wirksam in der deutschen Rechtswirklichkeit angekommen. Statt der von Kritikern des Gesetzes befürchteten großen Klagewelle hat sich das Gesetz als wirksamer Schutz gegen Benachteiligung aufgrund verpönter Merkmale entwickelt.
Das Gesetz muss aber weiterentwickelt werden. Der Fall der Kündigung eins HIV-positiven Mitarbeiters einer Pharmafirma, der aktuell in Berlin verhandelt wurde, zeigt, dass der wirksame Schutz noch nicht allumfassend ist. Die europarechtlich bedenkliche Regelung (§ 2 Abs. 4 AGG), dass alle kündigungsrelevanten Benachteiligungen nur nach den allgemeinen und besonderen Kündigungsregelungen zu behandeln sind, muss endlich gestrichen werden. Darüber hinaus bedarf es einer wirksamen Aufsichtsbehörde. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes muss aufgewertet werden und mit mehr Rechten, vergleichbar dem Bundesdatenschutzbeauftragten, ausgestattet werden. Insbesondere muss sie die Möglichkeit bekommen, Bußgeldverfahren einzuleiten und hierüber auch unter Namensnennung zu berichten. Hier ist die Bundesregierung gefordert. Wenn sie den Diskriminierungsschutz ernst nimmt, muss die Antidiskriminierungsstelle ausgebaut werden, um den wirksamen Schutz vor Diskriminierung noch zu verbessern!
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Datum: 15.08.2011 - 17:45 Uhr
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