Rechtsanwalt Stephan Holthoff-Pförtner soll nicht WAZ-Gesellschafter werden
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Rechtsanwalt Stephan Holthoff-Pförtner soll nicht WAZ-Gesellschafter werden
Stephan Holthoff-Pförtner, Rechtsanwalt in Essen, ist Adoptivsohn der Verstorbenen. Als Bevollmächtigter seiner Mutter hatte er 2008 ohne Wissen seiner Funke-Mitgesellschafter mehrere Verträge mit der Familie Brost geschlossen, der die andere Hälfte der WAZ-Gruppe gehört. Als Gegenleistung für ein Darlehen über 85 Millionen Euro sicherte er den Brosts eine umfangreiche Kooperation zu sowie eine Kaufoption auf den WAZ-Anteil der Holthoffs. Die Vorgänge hatten scharfe Proteste in der FFG ausgelöst.
Als Grund dafür, dass Holthoff-Pförtner die WAZ-Anteile seiner Mutter nicht erben dürfe, werden jedoch nicht die Geheimverträge mit der Brost-Seite angeführt, sondern die Bestimmungen innerhalb der FFG: Laut Gesellschaftervertrag können WAZ-Anteile nur an Mitgesellschafter verkauft oder an leibliche, nicht aber an adoptierte Kinder vererbt werden. Die Holthoff-Seite bestreitet diese Interpretation mit dem Hinweis auf die völlige Gleichstellung leiblicher und adoptierter Kinder.
Autor: Klaus Boldt
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Hamburg, 18. August 2011
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Datum: 18.08.2011 - 15:00 Uhr
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