WEG-Verwaltung: Internetportal gibt Tipps für die Eigentümerversammlung
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Wohnungseigentum: Informationen für die WEG-Gemeinschaft
WEG-Verwaltung setzt den Willen der Wohnungseigentümer um
Wer eine Wohnung besitzt, sollte unbedingt an der Eigentümerversammlung teilnehmen oder bei Verhinderung sein Stimmrecht jemand anderem übertragen, um an wichtigen Entscheidungen teilhaben zu können. Denn die zentrale Rolle der Eigentümerversammlung für WEG-Gemeinschaften ist nicht zu unterschätzen: Hier wird die WEG-Verwaltung gewählt und erhält Aufträge und Weisungen. Über Instandhaltungen und Modernisierungen des gemeinsamen Eigentums, also beispielsweise des Hauseingangs, des Treppenhauses, des Fahrstuhls, des Daches oder der Außenbereiche, entscheidet nicht die WEG-Verwaltung, sondern die Eigentümerversammlung – die Verwaltung ist dabei nur ausführendes Organ. Diese Entscheidungen verursachen Kosten, die alle Wohnungseigentümer gemeinsam zu tragen haben – schon deshalb empfiehlt es sich, an der Entscheidungsfindung teilzunehmen. Eine weitere wichtige Aufgabe der Versammlung ist es, den jährlichen Wirtschaftsplan zu beschließen, für den die WEG-Verwaltung den Eigentümern einen Entwurf vorlegt. Zudem nimmt die Eigentümerversammlung den Prüfbericht des Verwaltungsbeirats oder eines Wohnungseigentümers über die Jahresabrechnung der WEG-Verwaltung entgegen.
Um auf der Wohnungseigentümerversammlung die eigenen Interessen wahrnehmen zu können, sollte sich jeder Eigentümer rechtzeitig über die Abläufe informieren. Dazu gehört etwa das Wissen über die Möglichkeit, Anträge zu stellen, sowie über die erforderlichen Mehrheiten für Beschlüsse (einfache oder qualifizierte Mehrheit). Auch die Frage, ob die gefassten Beschlüsse rechtlich einwandfrei oder anfechtbar sind, lässt sich mit etwas Hintergrundwissen oft schnell einschätzen. Dabei hilft der Überblicksbeitrag auf dem WEG-Verwaltungsportal, der im Web unter dem untenstehenden Link zu finden ist.
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Ralf Endres
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Datum: 18.08.2011 - 18:24 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kategorie:
Bau & Immobilien
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