WEG-Verwaltung: Internetportal gibt Tipps für die Eigentümerversammlung

WEG-Verwaltung: Internetportal gibt Tipps für die Eigentümerversammlung

ID: 464216

Wohnungseigentum: Informationen für die WEG-Gemeinschaft



(firmenpresse) - Wohnungseigentum verpflichtet: Wer seine erste Eigentumswohnung erworben hat, wird dadurch in der Regel Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), der alle Wohnungsbesitzer im Haus angehören. Das Haus als solches und das Grundstück gehören dabei allen gemeinsam. Das bedeutet, dass die Eigentümer ihr Gemeinschaftseigentum auch gemeinsam verwalten müssen. Die laufenden Verwaltungstätigkeiten im Alltag erledigt dabei meist eine professionelle Hausverwaltung (WEG-Verwaltung). Grundlegende Entscheidungen über ihr Eigentum können hingegen nur die Eigentümer selbst treffen. Dies tun sie auf ihrer mindestens einmal jährlich stattfindenden Eigentümerversammlung, auf der die wichtigsten Weichen gestellt werden. Deshalb sollten sich gerade neue Besitzer von Wohnungseigentum rechtzeitig über die Mechanismen, die den Ablauf einer solchen Versammlung bestimmen, informieren. Einen guten ersten Überblick bietet dazu der Beitrag „ABC der WEG-Verwaltung: Wie erreiche ich meine Ziele auf der Eigentümerversammlung?“ auf dem Internetportal http://weg-hausverwaltung.net – einem Informationsangebot der Wohnbau Service Bonn GmbH rund um das Thema WEG-Verwaltung.

WEG-Verwaltung setzt den Willen der Wohnungseigentümer um

Wer eine Wohnung besitzt, sollte unbedingt an der Eigentümerversammlung teilnehmen oder bei Verhinderung sein Stimmrecht jemand anderem übertragen, um an wichtigen Entscheidungen teilhaben zu können. Denn die zentrale Rolle der Eigentümerversammlung für WEG-Gemeinschaften ist nicht zu unterschätzen: Hier wird die WEG-Verwaltung gewählt und erhält Aufträge und Weisungen. Über Instandhaltungen und Modernisierungen des gemeinsamen Eigentums, also beispielsweise des Hauseingangs, des Treppenhauses, des Fahrstuhls, des Daches oder der Außenbereiche, entscheidet nicht die WEG-Verwaltung, sondern die Eigentümerversammlung – die Verwaltung ist dabei nur ausführendes Organ. Diese Entscheidungen verursachen Kosten, die alle Wohnungseigentümer gemeinsam zu tragen haben – schon deshalb empfiehlt es sich, an der Entscheidungsfindung teilzunehmen. Eine weitere wichtige Aufgabe der Versammlung ist es, den jährlichen Wirtschaftsplan zu beschließen, für den die WEG-Verwaltung den Eigentümern einen Entwurf vorlegt. Zudem nimmt die Eigentümerversammlung den Prüfbericht des Verwaltungsbeirats oder eines Wohnungseigentümers über die Jahresabrechnung der WEG-Verwaltung entgegen.


Um auf der Wohnungseigentümerversammlung die eigenen Interessen wahrnehmen zu können, sollte sich jeder Eigentümer rechtzeitig über die Abläufe informieren. Dazu gehört etwa das Wissen über die Möglichkeit, Anträge zu stellen, sowie über die erforderlichen Mehrheiten für Beschlüsse (einfache oder qualifizierte Mehrheit). Auch die Frage, ob die gefassten Beschlüsse rechtlich einwandfrei oder anfechtbar sind, lässt sich mit etwas Hintergrundwissen oft schnell einschätzen. Dabei hilft der Überblicksbeitrag auf dem WEG-Verwaltungsportal, der im Web unter dem untenstehenden Link zu finden ist.
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Wohnbau Service Bonn GmbH
Postfach 20 04 65
D-53134 Bonn
Telefon: +49 228 320 0
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Bereitgestellt von Benutzer: shztpb
Datum: 18.08.2011 - 18:24 Uhr
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Kategorie:

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