VG Trier: Verletzung bei betrieblichem Fußballturnier ist Dienstunfall

VG Trier: Verletzung bei betrieblichem Fußballturnier ist Dienstunfall

ID: 465788

Verletzt sich ein Beamter bei einem betrieblichen Fußballturnier, so stellt dies einen Dienstunfall dar, wenn das Turnier im Zusammenhang mit dem Dienst des Beamten steht, vom Dienstvorgesetzten getragen wird und dienstlichen Interessen dient.




(firmenpresse) - In einem vor kurzem vom Verwaltungsgericht Trier entschiedenen Fall ging es um die Anerkennung einer Sportverletzung als Dienstunfall. Der Kläger war für die Deutsche Post als Paketzusteller im Raum Koblenz tätig. Bei Teilnahme am jährlichen Brief-Cup des FC Deutsche Post erlitt er im Mai 2010 bei einem Sturz einen Bänderriss in der rechten Schulter. Die beklagte Bundesrepublik Deutschland lehnte den von ihm gestellten Antrag auf Anerkennung als Dienstunfall ab.

Das VG Trier gab dem Kläger in seinem Urteil Recht. Bei dem Fußballspiel habe es sich um eine dienstliche Veranstaltung gehandelt, die vom dem Dienstvorgesetzten ausdrücklich gebilligt worden sei. Das Fußballturnier sei als Projekt der Deutschen Post ausgelegt, das dem dienstlichen Interesse der Motivation der Mitarbeiter diene. Es habe im Sinne der Marke den Zusammenhalt, die Motivation und die Identifikation mit dem Unternehmen fördern sollen.

Der konkrete Veranstaltungszweck sei ausdrücklich darin begründet, die Mitarbeiter mit der Marke Deutsche Post zu identifizieren. Ferner habe die Beklagte die Teilnahme finanziert. Die Teilnahme am Spiel und mithin der erlittene Unfall seien daher insgesamt dem dienstlichen und nicht dem privaten Lebensbereich des Beamten zuzurechnen.

VG Trier, Urteil vom 09.08.2011 - 1 K 283 / 11.TR

Weitere Artikel unter http://www.lawmarket.de/articles

www.lawmarket.de

LAWMARKET UG haftungsbeschränkt
Erich Gensmantel
Ulmenstraße 6
73460 Hüttlingen
Tel:+49 (0 7361 / 8292507
Fax:+49 (03221-2329940
info@lawmarket.de
www.lawmarket.de

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die LAWMARKET UG (haftungsbeschränkt) ist Betreiber des Online-Marktplatzes LAWMARKET.de, der speziell für die Anbieter und Nachfrager von Rechts- und Steuerberatungsdienstleistungen entwickelt wurde. Der Marktplatz bietet Rechtsanwälten und Steuerberatern kostenlose Profilseiten und vielfältige Möglichkeiten zur Mandatsgewinnung. Mandanten können unverbindlich und kostenlos Aufträge und Rechtsfragen ausschreiben und Vergleichsangebote einholen.



drucken  als PDF  an Freund senden  Bundesverwaltungsgericht urteilt gegen neueste GEZ-Gebührenidee: Zahlesel erhält sein Recht wie üblich erst nach langem Instanzenweg. / Wiedenroths Vorbörsen-Karikatur Carmen Thyssen hat keinen Zugang zu ihrem Sohn Borja -
Bereitgestellt von Benutzer: LAWMARKETde
Datum: 22.08.2011 - 19:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 465788
Anzahl Zeichen: 1928

Kontakt-Informationen:

Kategorie:

Vermischtes


Meldungsart: bitte
Versandart: Veröffentlichung

Diese Pressemitteilung wurde bisher 331 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"VG Trier: Verletzung bei betrieblichem Fußballturnier ist Dienstunfall"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

LAWMARKET UG (haftungsbeschränkt) (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

BGH: Auslagenersatzklausel in Sparkassen-AGB unwirksam ...

Ein Verbraucherschutzverein hatte eine Sparkasse und eine Bank auf Unterlassung der Verwendung der inhaltlich gleichlautenden Bestimmungen in Nr. 18 AGB-Sparkassen und in Nr. 12 Abs. 6 AGB-Banken im Bankverkehr mit Privatkunden Verbrauchern verklagt. ...

Alle Meldungen von LAWMARKET UG (haftungsbeschränkt)


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z