BFH Mehrwertsteuerurteil - Hommage an Loriot
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veröffentlichte der Bundesfinanzhof heute ein Urteil zur feinsinnigen
Unterscheidung von Essenslieferung oder Restaurationsleistung.
Imbissstände dürfen demnach ihre Speisen zum ermäßigten
Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent verkaufen, wenn den Kunden
lediglich behelfsmäßige "Verzehrvorrichtungen" zur Verfügung stehen
und die Speisen nur im Stehen eingenommen werden können. Sobald den
Gästen aber zusätzliches Mobiliar bereitgestellt wird, werden die
vollen 19 Prozent Mehrwertsteuer fällig.
Trotz der Freude über die unbeabsichtigte Hommage an Loriot hält
INSM-Geschäftsführer Hubertus Pellengahr die Entscheidung des BFH für
nicht zielführend. "Der Versuch einer Vereinfachung ist gescheitert".
Er fordert daher erneut "16 Prozent auf alles! Egal, ob man seine
Curry-Wurst am liebsten im Sitzen, Stehen oder Liegen isst."
Die vollständigen Argumente der INSM für ein vereinfachtes
Mehrwertsteuersystem finden Sie auf der Ideenseite:
http://www.dasrichtigetun.de/mehrwertsteuer
Den Loriot-Sketch "Schmeckt's?" finden Sie hier:
http://youtu.be/oqJCEYS9WdI
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Datum: 24.08.2011 - 15:04 Uhr
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