LVZ: Union kommt FDP bei Streit um Vorratsdatenspeicherung deutlich entgegen / Beschränkung der Speicherfrist auf 3 Monate und auf klaren Straftatenkatalog
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Bereich der Vorratsdatenspeicherung ist die Union der FDP deutlich
entgegengekommen. Der Innenexperte der Union im Bundestag, Clemens
Binninger, sagte gegenüber der "Leipziger Volkszeitung"
(Sonnabend-Ausgabe) zu der in erster Linie bisher von
FDP-Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
blockierten Vorratsdatenspeicherung: "Ich könnte mir eine von sechs
auf drei Monate verkürzte Speicherfrist vorstellen." Bis Freitag
hatten auch die Innenexperten der Union in Klausur getagt. Zugleich
sagte Binninger, statt einer generellen Datenspeicherung könne man
sich auch auf einen ganz konkreten begrenzten Straftatenkatalog
beschränken.
Bisher hatte die Union und auch das Bundesinnenministerium eine
Mindest-Speicherfrist von sechs Monaten als zwingend notwendig
erachtet, um sachlich den Anforderungen der Behörden zu genügen und
um zugleich mit dieser Regelung die von der EU-Kommission angemahnte
Umsetzung von EU-Standards zu erfüllen. Die meisten Länder, die
bisher die Vorratsdatenspeicherung anwendeten, so begründete
Binninger seinen Kompromissvorschlag, würden in 70 Prozent der Fälle
gespeicherte Daten aus den ersten drei Monaten verwenden.
Zugleich regte Binninger an, die Vorratsdatenspeicherung mit
einem abschließenden Straftatenkatalog für die Inanspruchnahme zu
unterlegen. Bisher hatte die Union eine generelle Datenspeicherung
favorisiert. "Wir brauchen die Vorratsdatenspeicherung nur für die
Bereiche Kinderpornographie, Terror-Bekämpfung und schwere
Verbrechen, wie beispielsweise Mord", sagte Binninger.
Die Art und die Dauer der Speicherung von Telefondaten sind in der
Koalition strittig. Die FDP will bisher nur bei einem konkreten
Verdacht die Speicherung von Telefon- oder Internetkontakten für
maximal eine Woche akzeptieren.
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Datum: 03.09.2011 - 06:00 Uhr
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